Geringfügigkeitsgrenze € 518,44 brutto pro Monat
Monatliche Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung: € 6.060,00 brutto bzw. € 202,00 täglich.

Pensionen
Pensionserhöhung
– bei einer Gesamtpension bis € 5.850,00 monatlich: Erhöhung um 9,7 Prozent
– bei einer Gesamtpension über € 5.850,00 monatlich: Erhöhung um € 567,45

Die Gesamtgutschrift auf dem Pensionskonto wird um 6,2% erhöht.

INFO: Das Gesamtpensionseinkommen ist die Summe aller Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung inklusive der Beamtenpensionen.

Invaliditätspension/Berufsunfähigkeitspension Grenzbeträge
Eine Anrechnung eines Erwerbseinkommens auf die Invaliditätspension/Berufsunfähigkeitspension findet nur dann statt, wenn das Erwerbseinkommen zur Pension über der Geringfügigkeitsgrenze (€ 518,44, Wert 2024) liegt und das Gesamteinkommen aus Pension und Erwerbstätigkeit den Betrag von € 1.489,42 übersteigt. Wenn das Gesamteinkommen diesen Grenzwert übersteigt, werden vom Überschreitungsbetrag die folgenden Prozentsätze von der Pension in Abzug gebracht:

– 30% des Gesamteinkommens über € 1.489,42 bis € 2.234,22
– 40% des Gesamteinkommens über € 2.234,22 bis € 2.978,83
– 50% des Gesamteinkommens über € 2.978,83

Die Anrechnung findet maximal bis zu einer Höhe von 50 % der Pensionsleistung und 100 % des Erwerbseinkommens statt.

Witwen- und Witwerpensionen:
€ 1.217,96

Waisenpensionen bis 24. Lebensjahr
– für Halbwaisen € 447,97
– für Vollwaisen € 672,64

Waisenpensionen ab 24. Lebensjahr
– für Halbwaisen € 796,06
– für Vollwaisen € 1.217,96

Erlaubtes Zusatzeinkommen bei Frühpension
Pro Monat dürfen Sie € 518,44 brutto dazu verdienen.

Einkauf von Schul- und Studienzeiten
€ 1.381,68 pro Monat

Rezeptgebühr & Service-Entgelt für die e-card
€ 7,10                       € 13,80 pro Kalenderjahr

Krankenversicherung für kinderlose Partner / Mitversicherung
– 3,4 % vom Bruttoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) des Partners

Selbstversicherung in der Krankenversicherung
– grundsätzlicher Monatsbeitrag € 495,58.
– der Betrag kann auf Antrag herabgesetzt werden auf € 69,13

Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
– pro Monat € 73,20

Pflegegeldstufen: Das Pflegegeld beträgt pro Monat
bei Stufe 1: € 192,00     bei Stufe 5: € 1.123,50
bei Stufe 2: € 354,00     bei Stufe 6: € 1.568,90
bei Stufe 3: € 551,60     bei Stufe 7: € 2.061,80
bei Stufe 4: € 827,10