NÖAAB-FCG AK Fraktion

informiert

Vertragskündigung bei EVN Kund*innen

Kundinnen und Kunden mit folgenden EVN-Tarifen erhalten in den nächsten Tagen und Wochen einen eingeschrieben Brief (eingeschrieben bedeutet:  sie müssen diesen Brief persönlich abholen): 

  • Optima Gas
  • Optima Biogas
  • Optima Strom
  • Optima Natur
  • Optima Eco
  • Optima Eco Natur

In den Schreiben werden die Kundinnen und Kunden über eine Vertragskündigung des Strom- bzw. Gasliefervertrages informiert.

Gleichzeitig wird von EVN ein neues Angebot übermittelt, das vom Arbeitspreis her nicht deutlich vom bestehenden Vertrag abweicht, beim Grundpreis jedoch eine deutliche Erhöhung zeigt. Der Grundpreis wird 1x monatlich verrechnet.

Im Gegensatz zum bisherigen Vertrag enthält der neue eine Vertragsbindung für 1 Jahr, auch die Preisbindung beträgt 1 Jahr. Bevor die Preisbindung endet, soll ein neues Angebot übermittelt werden.

Achtung: Sie müssen nun aktiv werden, andernfalls droht ab 1. Juli 2023 eine Abschaltung von Strom bzw. Gas.

Tarifvergleich machen:
Betroffene müssen nun entscheiden, ob sie weiter EVN Kund*innen bleiben wollen oder einen Wechsel des Anbieters in Betracht ziehen. Wir empfehlen einen Tarifvergleich mit dem Tarifkalkulator der E-Control.

Hier müssen alle Energieanbieter ihre aktuellen Preise einmelden.

Es ist auch möglich, nur den Stromvertrag oder nur den Gasvertrag zu wechseln!

Preisvergleich inklusive einmaliger Wechselrabatte, Vertragsbindung und Preisgarantie sind aus unserer Sicht die relevanten Faktoren für eine Entscheidung.

Mit 1. April 2023 kann es eventuell zu weiteren Preissenkungen bei dem einen oder anderen Energieanbieter kommen. Bis dahin können Sie noch in aller Ruhe zuwarten, um eine Entscheidung zu treffen.

Egal wie Sie sich entscheiden, es hat keinen finanziellen Nachteil für Ihre Förderungen (zB Strompreisbremse, blau-gelber Strompreisrabatt).

ANNAHME VON EVN ANGEBOT:
Möchten Sie das Angebot der EVN annehmen, bestätigen Sie, wie im Brief angegeben, das Angebot per Email oder Sie retournieren das unterschriebene Angebot postalisch.
Achtung: Bei postalischer Versendung empfehlen wir dies per Einschreiben zu machen! Nur so können Sie den Versand auch beweisen und sich im Ernstfall vor einer Abschaltung schützen.

DEN ANBIETER WECHSELN:
Hier empfiehlt sich unbedingt der Tarifvergleich mit dem Tarifkalkulator der E-control.
Dazu brauchen Sie Ihre Jahresabrechnung und können direkt den Anbieterwechsel durchführen.

Es gibt hier sowohl Tarife mit Vertrags- und Preisbindung für 1 Jahr. Diese sind gut kalkulierbar für Ihr Haushaltsbudget.
Aber auch Floattarife mit monatlich wechselnden Preisen werden angeboten. Dies birgt natürlich ein Kostenrisiko bei steigenden Preisen, einen Vorteil bei sinkenden.

Wir empfehlen, Floattarife regelmäßig zu kontrollieren und gegebenenfalls auszusteigen. Hier ist von einer Vertragsbindung abzuraten.

Achtung: Bis zur Belieferung durch den neuen Anbieter müssen Sie in etwa 3 Wochen einkalkulieren!

Fragen Sie jedenfalls rechtzeitig nach, ob der neue Vertrag auch tatsächlich zustande gekommen ist und somit die Versorgung gesichert ist. 

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In Teilzeit wird häufig dann gearbeitet, wenn Betreuungsaufgaben - sei es für Kinder oder für Erkrankte - zu übernehmen sind. „Teilzeitarbeit“ heißt: Sie haben eine kürzere Arbeitszeit vereinbart, als im Gesetz (40 Stunden/ Woche) oder im Kollektivvertrag (z.B. 38,5...

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Haben Sie schon einmal bei H & M oder Media Markt bestellt und „Kauf auf Rechnung“ ausgewählt? Dann kennen Sie Klarna bestimmt. Das schwedische Unternehmen übernimmt die Zahlungsabwicklung für viele Onlineshops. Beim Konsumentenschutz der AK gibt es aber...

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Sonderbetreuungszeit – gibt es sie noch?

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