Alle Arbeitnehmer:innen behalten den Anspruch auf Entgelt, wenn sie durch wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne ihr Verschulden für ver­hält­nis­mäßig kurze Zeit verhindert sind, ihre Arbeit zu leisten.

Wie lange bekomme ich frei?
Eine ausdrückliche Obergrenze für die Dauer der Verhinderung ist im Gesetz nicht festgesetzt. Zur Dienstverhinderung zählen auch die erforderlichen Wegzeiten (z.B. von der Arbeit zur Behörde und zurück).

Arbeitgeber:in so schnell wie möglich informieren
Arbeitnehmer:innen müssen die Dienstverhinderung dem Ar­beit­geb­er so schnell wie möglich be­kannt­geb­en und nachweisen. Tut ein Arbeitnehmer dies nicht, kann dies schlimmstenfalls eine Ent­lass­ung rechtfertigen. Beachten Sie weiters, dass eine Dienstverhinderung nur dann vorliegt, wenn Sie alles Zu­mut­bare unternommen haben, um die Dienstverhinderung zu ver­meid­en bzw. möglichst kurz zu halten.

Diese Regelungen sind zwingend – sie können nicht eingeschränkt oder auf­ge­hob­en werden. Gibt es abweichende Regelungen im Kollektivvertrag, im Ar­beits­ver­trag oder in einer Be­triebs­ver­ein­bar­ung, dann müssen diese günstiger sein.

Verspätung oder Fernbleiben ist kein Ent­lass­ungs­grund
Sollte ein Arbeitgeber eine Verspätung oder das Fernbleiben wegen eines Dienst­ver­hinder­ungs­grundes (z.B. Schneechaos) zum Anlass für eine Ent­lass­ung nehmen, so ist diese jedenfalls dann un­be­recht­igt, wenn der Ar­beit­nehm­er alles ihm Zumutbare unternommen hat, um zeitgerecht an den Arbeitsplatz zu kommen.

Wichtige persönliche Gründe sind bei­spiels­weise …

  • Familiäre Gründe (Hochzeit eines Kindes, Begräbnis von nahen An­ge­hörig­en, …)
  • Öffentliche Pflichten (Zeugenladung, …)
  • Faktische Verhinderungen (Hochwasser, Schneechaos)

Sind Arztstunden ein Dienstverhinderung?
Arztbesuche sind nur dann Dienstverhinderungen, wenn sie außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich oder zumutbar sind. Beispielsweise bei akuten Schmerzen oder wenn der Arzt nur während der Arbeitszeiten geöffnet hat.

Dienstverhinderung und Gleitzeit
Dienstverhinderungen, die in die fiktive Normalarbeitszeit fallen, gelten als Arbeitszeit. Der Gleitzeitrahmen hat bei Dienstverhinderungen keine Bedeutung.

Anspruch auf Entgelt
Während der Dienstverhinderung muss der Arbeitgeber das Ent­­gelt weiter­zahl­en; so, als ob der Arbeitnehmer gearbeitet hätte.

Diskriminierungsschutz
Neu seit 1.11.2023: Freistellungen aufgrund dringender familiärer Dienstverhinderungsgründe (also, wenn eine Erkrankung oder ein Unfall Ihre unmittelbare Anwesenheit erfordert) sind vom Diskriminierungsschutz des Gleichbehandlungsgesetzes erfasst.

Das heißt: Sie dürfen in Zusammenhang mit diesen Rechten nicht diskriminiert werden. Nähere Informationen finden Sie hier.

RATGEBER: