Ein unachtsamer Griff im Supermarkt kann schnell dazu führen, dass ein Produkt zu Boden fällt und beschädigt wird. Grundsätzlich gilt: Wer eine Ware kaputt macht, muss für den Schaden aufkommen. Dabei haftet man in den meisten Fällen auch dann, wenn das Missgeschick unbeabsichtigt passiert.
Eine Ausnahme besteht, wenn die Ware vom Geschäft unsachgemäß oder instabil platziert wurde und bereits bei leichter Berührung umfallen kann. In solchen Fällen kann die Verantwortung beim Supermarkt liegen.
Bei teureren Schäden kann eine private Haftpflichtversicherung einspringen, die häufig Teil einer Haushaltsversicherung ist.
