Jugendliche, die einen Lehrberuf ergreifen möchten, erwartet eine spannende Zeit mit neuen Eindrücken, sowohl am Arbeitsplatz, als auch in der Berufsschule.

Die Arbeiterkammer begleitet sie mit Infos und Unterstützung. Deshalb gibt’s hier Tipps und Infos, damit der Start in die Lehre gelingt.

Dreimonatige Probezeit:

Die ersten 3 Monate des Lehrverhältnisses sind die sogenannte Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling das Lehrverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen lösen. Die Auflösung muss jedoch schriftlich erfolgen!

Lehrvertrag:

Der Lehrvertrag sollte abgeschlossen werden, bevor die Lehre begonnen wird. Auf jeden Fall muss er innerhalb von 3 Wochen nach Start der Lehre gemacht werden. Innerhalb dieser Frist muss der Lehrbetrieb den Lehrling auch bei der Lehrlingsstelle anmelden.

Der Vertrag muss die besonderen Vereinbarungen über die Ausbildung beinhalten. Das Lehrverhältnis ist befristet. Es wird für die Dauer, die in der Lehrberufsliste vorgesehen ist (zwischen 2 und 4 Jahren), abgeschlossen.

Die ersten drei Monate des Lehrverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann der Lehrvertrag sowohl vom Lehrling als auch vom Lehrberechtigten jederzeit einseitig und ohne Angabe eines Grundes und ohne Einhaltung einer Frist oder eines Termins schriftlich aufgelöst werden.

Berufsbild genau anschauen:

Zu Beginn des Lehrverhältnisses sollte man sich das Berufsbild des gewählten Lehrberufes genau anschauen. Darin ist genau aufgelistet, welche Fertigkeiten und Kenntnisse während der Lehrzeit zu erlernen sind.

Arbeitszeiten:

Arbeitszeiten lückenlos und verlässlich aufschreiben. Sollte es einmal Probleme geben, sind die Arbeitszeitaufzeichnungen sehr hilfreich. Jugendliche (bis 18 Jahre) dürfen in der Regel nicht länger als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Nur in seltenen Fällen darf von dieser Normalarbeitszeit abgewichen werden. Überstunden sind für Jugendliche verboten.

Berufsschule:

Auch für Lehrlinge heißt es noch einmal: Schulbank drücken! Die/Der Lehrberechtigte ist verpflichtet, den Lehrling innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Lehrverhältnisses an der Berufsschule anzumelden. Während der Schulzeit ist dienstfrei, das Lehrlingseinkommen wird bezahlt.

Negativsteuer für Lehrlinge

Lehrlingen steht für das Jahr 2020 50 Prozent der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge bis max. 800 Euro an “Negativsteuer” zu. Wenn auch noch der Anspruch auf Pendlerpauschale dazu kommt, kann das sogar bis max. 900 Euro ausmachen. Für die Vorjahre ist die maximale “Negativsteuer” auf 400 Euro (bzw. 500 Euro mit Anspruch auf Pendlerpauschale) begrenzt.

Also ganz einfach Antrag stellen und Geld kassieren.

Mehr unter:

https://noe.arbeiterkammer.at/lehre