Gutscheine gelten als beliebtes Geschenk. Die KonsumentInnen können auf diese Art selbst entscheiden, was sie einkaufen wollen oder wann sie z.B. einen Hotelaufenthalt genießen wollen. Viele Kunden sind allerdings immer wieder verunsichert, wenn es um die Laufzeit oder das (verspätete) Einlösen der Gutscheine geht.

Wie lange sind Gutscheine gültig?

  • Unbefristete Gutscheine: Ist auf dem Gutschein kein Datum angegeben, dann gilt er 30 Jahre lang!
  • Befristete Gutscheine: Gutscheine sind häufig nur bis zu einem bestimmten Ablaufdatum gültig. Eine zeitliche Befristung ist zwar grundsätzlich zulässig, doch können zu kurze Befristungen im Einzelfall gröblich benachteiligend für den Kunden und sachlich nicht gerechtfertigt sein. Dies ist rechtlich nicht zulässig.

Der Gutschein ist abgelaufen – was kann ich tun?

Ist die Befristung des Gutscheins rechtmäßig, sollte nach Ende der Gültigkeitsdauer trotzdem noch auf dem Kulanzwege versucht werden, mit dem Unternehmen eine Einigung zu erzielen. In den meisten Fällen zeigen Unternehmen Verständnis und Sie können Ihren Gutschein noch einlösen.

Was ist, wenn das Geschäft in Konkurs geht?

Es besteht die Möglichkeit, den Wert des Gutscheins als Forderung im Konkursverfahren anzumelden. Bei kleineren Gutscheinbeträgen zahlt sich das in der Regel nicht aus. Wenn überhaupt, wird im Konkursverfahren zumeist nur ein kleiner Teil der Forderungshöhe ausbezahlt (die Konkursquote).

Kann man vom Unternehmen auch Geld statt Ware verlangen?

Nein, denn der Gutschein gibt nur Recht auf Waren oder Dienstleistungen des Geschäftes.

Was ist, wenn das gewünschte Produkt billiger ist?

Es gibt kein Recht auf Bargeld! Die Geschäfte können dann einen weiteren Gutschein in der Höhe des Restbetrages ausstellen.

Der Gutschein weist noch einen Schillingbetrag auf?

Ist der Gutschein noch in Schilling ausgestellt und noch gültig, dann gilt der Umrechnungsbetrag in Euro.

Werbegutscheine

Für Werbegutscheine gelten diese Regelungen nicht, sie verfallen nach Ablauf der angegebenen, meist kurzen Frist.