Schon derzeit wird das Pflegegeld jährlich an die Inflationsrate angepasst, künftig wird das auch für viele weitere Sozial- und Familienleistungen gelten.

Ab 01. Jänner werden Sozial- und Familienleistungen erstmalig entsprechend der jährlichen Valorisierungsautomatik angepasst.

Davon profitieren Bezieherinnen und Bezieher von

  • Kranken-, Reha und Wiedereingliederungsgeld
  • Umschulungsgeld
  • Studienbeihilfe
  • Schülerbeihilfe
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Familienzeitbonus
  • Familienbeihilfe
  • Schulstartgeld (wird künftig im August statt im September ausgezahlt)
  • Mehrkindzuschlag
  • Kinderabsetzbetrag