Ist die Weihnachtsfeier „Privatvergnügen“ oder wird sie als Arbeitszeit gerechnet? Worauf sollten Sie achten?

Einladung ausschlagen kommt nicht gut
AK Arbeitsrechtsexpert*innen raten, den kleinen Umtrunk mit Vanillekipferln oder die Teilnahme an einer kurzen Weihnachtsansprache keinesfalls auszuschlagen, wenn Chefin oder Chef während der Arbeitszeit dazu einlädt: Auch wenn man nicht darauf brennt: Es wäre ein diplomatischer Fauxpas und kann einem unnötige Antipathie einbringen oder als Arroganz und Außenseitertum ausgelegt werden.

Auch wer kein Partylöwe ist, sollte die Chance nutzen, mit Chef*in und Kolleg*innen in etwas lockerer Atmosphäre zu plaudern als sonst. Findet das kurze Zusammensein auf ausdrückliche Einladung oder sogar Anweisung des Chefs oder der Chefin während der Arbeitszeit statt, ist die Zeit grundsätzlich Geschenk der Firma und muss auch bezahlt werden.

Firmenfeier außerhalb der Arbeitszeit
Anders sieht es aus, wenn ein Betrieb zu einer Weihnachtsfeier außerhalb der Arbeitszeit lädt, etwa zum abendlichen Heurigenbesuch. Hier besteht – je nach Firmenkultur – größere Toleranz, wenn Sie nicht zum Fest kommen können oder wollen. Die Teilnahme ist freiwillig und auch unbezahlt. Ein generelles Recht auf eine Firmen-Weihnachtfeier gibt es übrigens nicht.

Vorsicht vor Fettnäpfchen!
Auch wenn Weihnachtsfeiern dazu dienen, sozialen Kitt in die Arbeit zu bringen: Sie sind keine Familienfeiern! Benehmen Sie sich daneben, kann es Ihnen schaden.

5 Tipps für die Firmenweihnachtsfeier

  • Alkohol nur in Maßen: Gefahrenpotenzial Nummer 1 ist das Gläschen zu viel. Es lockert Zunge und Selbstkontrolle. Wer sich dann zu viel herausnimmt, kann sogar eine Entlassung riskieren.
  • Angemessene Kleidung: Lieber zuerst nachfragen, was in der Firma Usus ist, als sich mit originellen Rentierhörnern und Engelsflügeln lächerlich zu machen. Schickmachen ist ok, aber nicht zu sehr aufbrezeln.
  • Harmlose Heiterkeit: Nichts ist langweiliger, als mit Kolleg*innen auch noch beim Fest über die Arbeit zu reden. Bringen Sie sich ruhig mit lustigen Anekdoten ein, aber bitte keine Geschichten über die jüngsten Partyexzesse! Tabu sind auch Gespräche über allzu Privates, etwa Eheprobleme in allen Details, Jobangst, Krankheit oder Geldsorgen.
  • Flirten nur in homöopathischen Dosen: Ein bisschen Wimpernklimpern und charmante Komplimente sind eine Sache. Anzüglichkeiten oder Tanzen mit gewagter Tuchfühlung sind hingegen No-Gos und brandgefährlich: Schlimmstenfalls können sie den Job kosten. Jedenfalls sind Sie Tratschthema Nummer 1.
  • Verbrüderung mit Vorbehalt: Keine Weihnachtsfeiern ohne Duz-Angebote! Unter Kolleg*innen erleichtert das ja oft die weitere Zusammenarbeit und ist kein Problem. Vorsicht jedoch, wenn Ihnen Chefin oder Chef zu fortgeschrittener Stunde das Du-Wort anbietet. Warten Sie daher lieber, wie Sie Ihr/e Vorgesetzte am nächsten Tag anspricht, um zu sehen, ob nach wie vor joviale Umgangsformen angesagt sind.