Sie haben Probleme beim Bezahlen ihrer Rechnungen? Das können Sie tun, um die Strom- und Gaspreissteigerungen abzufedern.

  • Zu aller erst sollten Sie möglichst rasch Ihren jeweiligen Energieanbieter kontaktieren, um individuelle Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Wenn Sie Ihre Jahresabrechnung erhalten und mit einer hohen Nachzahlung konfrontiert sind, die Sie nicht auf einmal zahlen können, haben Sie den gesetzlichen Anspruch auf Ratenzahlungsvereinbarung von bis zu 18 Monaten. Dieses Recht gilt aber derzeit nur für Stromkund*innen.
  • Armutsbetroffene Haushalte, die GIS-befreit sind, haben Anspruch auf Befreiung der Ökostromförderkosten. Sie müssen aber einen Antrag stellen, und zwar beim Gebühren Info Service.
  • Wenn Sie vor der Abschaltung von Strom und Gas stehen, haben Sie das Recht, sich auf die sogenannte Grundversorgung zu berufen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Grundversorgung, sowie einen Musterbrief für den Lieferantrag auf Grundversorgung.
  • Wenn Sie die finanziellen Belastungen Ihrer Energierechnungen gar nicht mehr stemmen können, sollten Sie sich an eine soziale Beratungsstelle wenden. Die Regulierungsbehörde E-Control bietet hier eine Auflistung der Beratungsstellen inkl. Überbrückungshilfen nach Bundesländern an.

AK Niederösterreich-Mitglieder haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, unseren Energiebonus in Höhe von 200 Euro zu bekommen. Welche das sind, können Sie hier nachlesen.

Außerdem gibt es Entlastungspakete der jeweiligen Bundesländer. Hier kommt es darauf an, wo Sie laut Zentralem Melderegister (ZMR) Ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben.

Energieförderungen bei Hauptwohnsitz in Niederösterreich

In Niederösterreich gibt es den blau-gelben Strompreisrabatt. Dieser ist abhängig von der Haushaltsgröße und bringt 170 Euro bis 457 Euro pro Haushalt. Anspruch darauf haben alle, die mit 1. Juli 2022 ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet hatten. Niederösterreicher*innen können den Rabatt ab September 2022 online oder beim Gemeindeamt beantragen.

Wo der Online-Antrag möglich ist, kommt auf den Energielieferanten an:

  • Kund*innen von EVN können den Antrag bis 31. März 2023 direkt über die Website der EVN stellen, und zwar hier. Alternativ können Sie den Rabatt auch persönlich in einem Service Center beantragen.
  • Kund*innen von Verbund können ihren Antrag von 26. September 2022 bis 31. März 2023 direkt bei Verbund oder hier online stellen.
  • Kund*innen von Wien Energie können sich für den blau-gelben Strompreisrabatt ab 26. September 2022 direkt beim Energielieferanten oder hier online vormerken lassen.
  • Alle anderen können den NÖ-Strompreisrabatt bis 30. September 2023 hier über die Website des Landes Niederösterreich beantragen. Für nähere Fragen wenden Sie sich an die NÖ-Landesregierung.

Wichtig: Ohne Antrag bekommen Sie den Rabatt nicht! Wann Sie Ihren Antrag stellen hat aber keine Auswirkung auf die Höhe der Förderung.

Für einkommensschwache Haushalte gibt es noch weitere Maßnahmen: