Die wichtigsten Regeln rund um Ihre bezahlte Freizeit, die das Ur­laubs­ge­setz vorsieht.

5 Wochen frei
Sie bekommen 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr. Das Arbeitsjahr beginnt mit dem Tag, an dem Sie in die Firma eingetreten sind. In manchen Betrieben ist jedoch das Kalenderjahr als Urlaubsjahr vereinbart. 5 Wochen sind 30 Werktage (wenn man die Wochen inkl. Samstag rechnet) oder 25 Ar­beits­tage (wenn man von einer 5-Tage-Woche ausgeht).

Werktage sind alle Kalendertage mit Ausnahme von Sonn- und Feier­tagen.

Ab wann bekomme ich Urlaub?
In den ersten 6 Monaten wächst Ihr Urlaubsanspruch im Verhältnis zu jener Zeit, die Sie schon im Betrieb sind.

Mit Beginn des 7. Monats haben Sie Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub (5 Wochen). Ab Beginn des 2. Arbeitsjahres entsteht der gesamte Jahresurlaub immer mit Beginn des Arbeitsjahres.

Wann verjährt mein Urlaub?
Ihr Urlaub verjährt frühestens zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er ent­stand­en ist. Das heißt: Sie haben 3 Jahre Zeit, um Urlaub zu verbrauchen. Wenn z.B. vom Urlaub, der am 1.1.2020 entstanden ist, noch Urlaubstage offen sind, haben Sie das volle Jahr 2021 und 2022, um den Urlaub zu ver­brauch­en. Konsumierte Urlaubstage werden immer vom ältesten offenen Ur­laub abgezogen. 

Achtung!
Wenn Sie in Elternkarenz gehen, verlängert sich die Verjährungsfrist um die Dauer der Karenz.

Kann ich auf Urlaub gehen, wann ich will?
Nein. Urlaub muss immer zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber vereinbart werden. Wenn ein Urlaub aber einmal bewilligt wurde, kann er Ihnen nicht mehr gestrichen werden – außer die Firma hat ganz wichtige wirtschaftliche Gründe, z.B. einen Betriebsnotstand. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die bereits getätigten Kosten übernehmen (z.B. Stornogebühren).

Ausnahme:
Jeder/e ArbeitnehmerIn hat das Recht, den Zeitpunkt eines Urlaubstages pro Urlaubsjahr einseitig zu bestimmen („persönlicher Feiertag“). Nähere Informationen finden Sie hier.

Tipp
Vereinbaren Sie Ihren Urlaub immer schriftlich. Dann können Sie sorg­los die schönste Zeit im Jahr planen.

Kann mich der Arbeitgeber in den Urlaub schick­en?
Nein. Urlaub muss immer zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber vereinbart werden. Das heißt, Ihr Chef kann Sie nicht zwangsweise in den Urlaub schick­en.

Pünktlich vom Urlaub zurückkommen
Und wenn es noch so schön ist im Urlaub – sorgen Sie dafür, pünktlich wieder am Arbeitsplatz zu erscheinen, wenn der Urlaub vorbei ist! Sonst können Sie Ihren Job und Ihre Ansprüche wegen berechtigter Entlassung verlieren. Der Ur­laub kann nur verlängert werden, wenn Sie und Ihr Arbeitgeber das ver­ein­bart haben.

Tipp
Streikende Fluglotsen, Schneechaos am Flughafen oder im Ausland krank geworden? Sollten Sie es aus einem triftigen Grund nicht pünkt­lich zurück zur Arbeit schaffen, geben Sie Ihrem Arbeitgeber um­gehend Bescheid – am besten nachweisbar, etwa per Fax oder E-Mail! Nur so können Sie nachweisen, dass Sie nicht unentschuldigt ge­fehlt haben.

Geld statt Urlaub?
Der Urlaub dient der Erholung. Es ist verboten, Geld statt Urlaub zu ver­ein­bar­en, solange Sie in einem aufrechten Arbeitsverhältnis sind. Wenn Sie aus der Firma ausscheiden, muss jedoch nicht konsumierter Urlaub ausbezahlt wer­den.

Mehr-Urlaubs-Rechner
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