Entlastungsmaßnahmen sind wichtiger Hebel, damit mehr in der Geldbörse bleibt

In den vergangenen Wochen haben wir eine Teuerungsspirale in zahlreichen lebensnotwendigen Bereichen erlebt. Fast täglich wurde Öl und Gas teurer. Der nun seitens der Bundesregierung angekündigte Schritt, an wesentlichen Schrauben zur Entlastung im Energie- und Verkehrsbereich zu drehen, ist deshalb wichtig und richtig.

In Niederösterreich stehen neben den Entlastungsmaßnahmen zahlreiche zielgerichtete Förderungen zur Verfügung. Vom Lehrling bis zur Seniorin, vom ‚NÖ Raus aus dem Öl-Bonus‘ bis zur ‚NÖ Pendlerhilfe‘ – jeder findet passende Unterstützungsangebote vom Land. Unter http://www.vpnoe.at/foerderungen haben wir die wichtigsten Angebote zusammengefasst. Gerade in Zeiten wie diesen sollte jede und jeder genau Bescheid wissen, welche Möglichkeiten es gibt.

Die Maßnahmen der Bundesregierung im Überblick:

  • 50%-ige Erhöhung des Pendlerpauschale und Vervierfachung des Pendlereuros bis 30. Juni 2023. Für Negativsteuerbezieher*innen einmaliger negativsteuerfähiger Betrag von 100 Euro. → Das bringt eine Entlastung über 400 Millionen Euro.
  • Gleichzeitig stellen wir noch heuer 150 Mio. Euro für Preissenkungen im öffentlichen Verkehr und Angebotserweiterung zur Verfügung. Dadurch gibt es einen Anreiz, wenn möglich, auf den öffentlichen Verkehr umzusteigen.
  • Nachdem insbesondere die Gas- und Strompreise eine massive zusätzliche Belastung im täglichen Leben und bei Unternehmen darstellen, senken wir die spezifischen Energieabgaben (Erdgasabgabe und Elektrizitätsabgabe) um rund 90% bis 30. Juni 2023. → Entlastung von rund 900 Mio. Euro.
  • Es ergeht eine Weisung an den Kartellanwalt (BMJ) zur Kontrolle der Öl-Industrie und von Betrieben in der Öl/Diesel/Benzin-Wertschöpfungskette. Eine Sachverhaltsdarstellung wird auch an die BWB übermittelt.
  • Agrardiesel-Kostenausgleich angelehnt an Systematik nEHS, im derzeit europarechtlich zulässigen Ausmaß (befristet bis 30.06.2023)
  • Ausgleich von steigenden Energiekosten im öffentlichen Verkehr zur Verhinderung von Preissteigerungen (z.B.: Schülerfreifahrten)
  • Entlastung für inländische KMU mit hohem Treibstoffaufwand, insbesondere im Bereich Handwerk sowie EPU über eine Treibstoffrückvergütung mit einem Volumen von ca. 120 Mio. (Befristet bis 30.06.2023).
  • Liquiditätshilfe für Unternehmen durch Herabsetzung der Vorauszahlungen der ESt/KSt Zahlungen (befristet bis 30.06.2023)
  • Unterstützung für Betriebe zum raschen Umstieg auf alternative dekarbonisierte Antriebsformen: insgesamt 120 Mio. Euro für 2022 und 2023. Investitionsoffensive Energieunabhängigkeit für Windkraft und Photovoltaik Projekte: insgesamt 250 Mio.