für die Zuerkennung von Auszeichnungen und Geschenken für langjährige berufliche Tätigkeit durch die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich.

  1. Dauer der Beschäftigung und Arten der Auszeichnungen

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich verleiht an kammerzugehörige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für ein

20, 25, 30 und 35 Jahre ununterbrochenes Dienstverhältnis im gleichen Unternehmen, privat oder öffentliche Hand

bzw. für eine ununterbrochene Beschäftigungsdauer als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer von 40, 45 und 50 Jahren

eine Urkunde mit Namenseindruck, eingelegt in eine Mappe sowie ein „Mr. Bio Ladekabel- Adapterset“ mit
5 verschiedenen Adaptern, in Karton verpackt. Verpackung aus FSC- bzw. PEFC- Karton, Ladekabel aus biologisch abbaubarem Kunststoff und recyclingbaren Kabel.

Für alle Jubiläen ab 1. Juli 2022 wird für eine Laufzeit von 5 Jahren das gleiche Geschenk verteilt. Die nächste Umstellung des Geschenks erfolgt mit 1. Juli 2027. Somit erhält ein Jubilar/eine Jubilarin bei der Folgeehrung nach 5 Jahren nicht das gleiche Produkt.

Zeiten der Arbeitslosigkeit werden bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer nicht berücksichtigt.

In Saisonbetrieben wie zum Beispiel in Betrieben des Bau- und Baunebengewerbes, der Straßen- oder Autobahnmeistereien, des Fremdenverkehrs und ähnlicher Betriebe werden die unter Punkt 1 angeführten Auszeichnungen auch dann verliehen, wenn die Dienstzeiten in den einschlägigen Betrieben mit Unterbrechungen erreicht werden (die Tätigkeiten müssen gleichgeartet beziehungsweise mit den anderen bereits ausgeübten Beschäftigungen vergleichbar sein).

  • Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind

2.1. der Betriebsrat,

2.2. der Betriebsinhaber,

2.3. die zuständige Gewerkschaft,

2.4. der/die ArbeitnehmerIn selbst.

Die Antragstellung erfolgt bei den zuständigen AK-BezirkssteIIen bzw. bei der von der Leitung des Kammerbüros mit der Abwicklung der Ehrungen im Sinne dieses Regulatives beauftragten Organisationseinheit. Bei Antragstellung sind die entsprechenden Unterlagen (Dienstzeitbescheinigung, Zeugnisse oder ähnliches) über die Dienstzeit unaufgefordert beizuschließen.

  • Antragsfrist

3.1.  Die Anträge sollen mindestens 6 Wochen vor der Ehrung bei der zuständigen Bezirksstelle bzw. bei der von der Leitung des Kammerbüros mit der Abwicklung der Ehrungen im Sinne dieses Regulatives beauftragten Organisationseinheit eingebracht werden.

3.2.  Ablehnung des Anspruchs: In besonders gelagerten Fällen kann das Präsidium der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich trotz Vorliegens der genannten Voraussetzungen die Verleihung der Auszeichnung ablehnen (z.B. moralische Unwürdigkeit des Anspruchsberechtigten).