Die Preisunterschiede bei Handwerkern sind groß – das ist keine Neuigkeit.
Achtung, Anfahrtskosten und Helfer:innen können den Preis zusätzlich erhöhen. Wer Notdienste außerhalb der Geschäftszeit, am Wochenende oder Feiertag benötigt, kann richtig teuer draufzahlen!
Das sollten Sie beachten
- Vorsicht bei Wegkosten:
Bedenken Sie, dass bei Wegzeit ist gleich Arbeitszeit der Stundensatz verrechnet wird. Wählen Sie eher einen Handwerker in Ihrer Nähe aus.
- Achtung bei Notdiensten:
Erstgereihte Anbieter bei Suchmaschinen sind nicht immer die besten, vor allem bei verdächtig günstigen Preisen. Überlegen Sie, ob der Schaden bis zum nächsten Werktag warten kann. Notieren Sie idealerweise schon im Voraus Kontaktdaten vertrauenswürdiger Handwerker.
- Kosten klären:
Fragen Sie gleich am Telefon nach dem Maximalpreis. Für einen Kostenvoranschlag gilt: Dafür müssen Sie nur bezahlen, wenn Sie vorher auf diese Zahlungspflicht hingewiesen wurden.
Die AK warnt vor den Black Friday-Tricks: Countdowns und angeblich begrenzte Angebote setzen Käufer:innen unter Druck!
Super Deals oder fiese Tricks?
Am 29. November ist wieder Black Friday. Mit Slogans wie „Angebote & Deals sichern“, Die besten Deals“, „Hammer-Angebote“ oder „Exklusive Angebote & bis zu 60 % Rabatt“ werden die Shoppingtage eingeläutet.
Vorsicht, Angebot ist nicht immer Angebot! Nicht drängen lassen und einen Blick ins Kleingedruckte werfen.
Die AK gibt Tipps, worauf Konsument:innen achten sollten:
- Zeit lassen:
Countdowns und angeblich limitierte Angebote sollen zu voreiligen Käufen drängen – das sind nicht immer echte Schnäppchen! Achtung, Händler:innen müssen immer den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben und dürfen ihre Preisermäßigungen auch nur im Verhältnis dazu bewerben.
- Preise beobachten:
Prüfen Sie die Preisentwicklungen auf Plattformen wie geizhals.at oder idealo.at. So entlarven Sie faule Deals! Dort können Sie auch einen Preisalarm stellen, sodass Sie die Plattformen informieren, sobald ein Produkt zu einem von Ihnen festgelegten Preis erhältlich ist – unabhängig davon, ob gerade Black Friday ist oder nicht.
- Blick aufs Kleingedruckte:
„Bis zu minus 60 %“ klingt verlockend, gilt aber oft nur für ein paar Ladenhüter. Werfen Sie einen Blick ins Kleingedruckte, damit Sie nicht auf Lockvogelangebote reinfallen!
- Zusatzkosten beachten:
Ein echtes Schnäppchen wird durch hohe Versandkosten schnell zur Enttäuschung – gerade bei Bestellungen aus dem EU-Ausland können Zollgebühren anfallen. Gefällt die Ware nicht, kommen oft noch selbst bezahlte Rücksendekosten dazu. Das Kleingedruckte lesen!
- Rücktrittsrecht kennen:
Bei Onlinekäufen haben Sie grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ab Erhalt der Ware. Bevor Sie den „Kaufen“-Button drücken, prüfen Sie genau, wohin die Rücksendung der Ware geht. Fehlen klare Angaben oder sollen Sie die Ware nach Asien oder in andere EU-Drittstaaten retournieren, kann das richtig teuer werden. Finger weg von solchen Shops, das erspart Ihnen eine Menge Ärger! Übrigens: Im Laden gibt es kein Rücktrittsrecht, außer die Geschäfte räumen es Ihnen freiwillig ein.
- Mega-günstig? Achtung Fake-Shops:
Black Friday ist auch Hochsaison für Kriminelle, die Ihnen mit betrügerischen Fake-Shop-Angeboten Geld und Daten aus der Tasche ziehen. Bei unschlagbar günstigen Angeboten immer wachsam sein und Shop-Bewertungen prüfen. Keine Vorauszahlungen leisten! Checken Sie den Shop unter.
Welche Beschäftigungsformen gibt es?
Neben Arbeitsverträge gibt es am Arbeitsmarkt immer häufiger sogenannte atypische Beschäftigungsverhältnisse. Zum Beispiel den freien Dienstvertrag oder den Werkvertrag.
Die häufigsten Vertragsarten
- Arbeitsvertrag
- Freier Dienstvertrag
- Werkvertrag
- Weitere Vertragsformen: Volontariat, Pflichtpraktikum, und Ferialarbeit
Die Bezeichnung des Vertrages ist nicht entscheidend für die Art des Beschäftigungsverhältnisses. Ausschlaggebend ist, welche Vertragsmerkmale überwiegen. Ein wichtiges Merkmal für einen Arbeitsvertrag ist beispielsweise die persönliche Abhängigkeit.
Die Unterschiede zwischen den Vertragsarten sind groß: So gelten arbeitsrechtliche Bestimmungen in der Regel nur bei Arbeitsverhältnissen, nicht jedoch bei freien Dienstverhältnissen oder Werkverträgen.
Beispielsweise haben freie Dienstnehmerinnen bzw. freie Dienstnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub.
>> mehr Infos
Am 28. März 2024 wurde das Berufskrankheiten-Modernisierungs-Gesetz (BGBl. I Nr. 18/2024) veröffentlicht.
Mit rückwirkender Gültigkeit ab dem 1. März 2024 wurden 4 Krankheiten in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen:
- Hypothenar-/Thenar-Hammersyndrom (Lfd. Nr. 5.2.2.)
- Fokale Dystonien bei Instrumentalmusikerinnen und –musikern (Lfd. Nr. 5.2.3.)
- Ovarialkarzinom nach Asbest-Exposition (Lfd. Nr. 7.7.1.)
- Plattenepithelkarzinom, aktinische Keratosen der Haut durch UV-Exposition (Lfd. Nr. 7.4.2.)
Die Frage, wo der Schwerpunkt der arbeitsmedizinischen Prävention in den nächsten Jahren liegen muss, ist klar: Neben der Prävention der Lärmschwerhörigkeit und der beruflich bedingten Hauterkrankungen wird der Schutz der Haut vor beruflicher UV-Belastung eine wesentliche Bedeutung haben.
Neue Struktur
Abgesehen von der Neuaufnahme der vier oben angeführten BKs, wurde die BK-Liste komplett neu strukturiert. Die Berufskrankheiten werden nun in folgende Gruppen unterteilt:
- Erkrankungen der Atemwege und der Lunge
- Erkrankungen der Haut
- Infektionskrankheiten, Erkrankungen durch Parasiten, Tropenkrankheiten
- Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparats
- Durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten
- Durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten
- Maligne Erkrankungen
- Sonstige
Die fortlaufende Nummerierung der BKs (Lfd. Nr. 1-53) wurde zugunsten einer Einteilung in 8 Gruppen aufgelassen, wobei in der Gruppe 7 Maligne Erkrankungen (=Krebs) zusammengefasst sind. Da durch dieses Neustrukturieren teilweise aus einer alten BK-Ziffer mehrere neue BK-Ziffern entstanden sind, enthält die neue Liste jetzt insgesamt 73 BK-Ziffern, obwohl im Vergleich zur alten BK-Liste mit 53 Positionen nur 4 neue Erkrankungen hinzugefügt worden sind.
Liste der Berufskrankheiten
Bei der Nationalratswahl am kommenden Sonntag entscheiden wir gemeinsam, welchen Weg Österreich in Zukunft einschlagen wird.
In Zeiten wie diesen, in der die linken und rechten Ränder die Gesellschaft immer mehr spalten, braucht es eine starke Mitte, die für Stabilität und Zuversicht sorgt.
Mit Spitzenkandidat und Bundeskanzler Karl Nehammer steht ein erfahrener Politiker zur Wahl, der für
- Leistungsgerechtigkeit
- Faire Familienpolitik
- und sicheres Österreich
steht.
Seitens der NÖAAB-FCG AK Fraktion haben sich Matthias Deiser und Josef Hager entschlossen, auf der Landesliste zu kandidieren.
Als erfahrene Arbeitnehemer:innenvertreter möchten sie eine starke und laute Stimme für die arbeitenden Menschen in diesem Land sein und setzen sich für noch bessere Arbeitsbedingungen ein.
Um ein kräftiges Zeichen für die NÖAAB-FCG AK Fraktion zu setzen, ersuchen wir einem von unseren Kandidaten Ihre Vorzugsstimme auf der Landesliste zu geben.
Die letzten Tage haben gezeigt, wie schnell es geht und mit welcher Wucht eine Naturkatastrophe zuschlagen kann. Sollten Sie davon betroffen sein, unterstützt die Arbeiterkammer Niederösterreich betroffene Mitglieder, die Schäden an ihrem Hauptwohnsitz haben. Die Direkthilfe kann für Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen im Wohnbereich beantragt werden. Kein Anspruch besteht, wenn der Schaden durch eine Versicherung zur Gänze gedeckt ist.
Mit der eigenen Katastrophenhilfe der Arbeiterkammer Niederösterreich werden bis zu 1.000 Euro gewährt.
Wie kann die Katastrophenhilfe beantragt werden?
1. Antragsformular downloaden oder bei einer AK-Bezirksstelle abholen.
2. Ausgefülltes Antragsformular inkl. Belege bei der nächstgelegenen AK-Bezirksstelle einbringen.
Die Anträge können auch direkt in den AK-Bezirksstellen gestellt werden.
Was wird gefördert?
Mehr dazu im Merkblatt.
Welche Belege bzw. Nachweise sind erforderlich?
1. Meldebestätigung oder Meldezettel Hauptwohnsitz
2. Kopie der Niederschrift der Schadensergebungskommission, die den Schaden aufgenommen hat oder ein Gutachten einer Versicherung mit ähnlicher Schadensaufschlüsselung.
Hotline Katastrophenhilfe: 05 7171 20555
Weitere Hilfen bei Hochwasserschäden:
für Private: Land Niederösterreich
für ÖGB Mitglieder: Unterstützung aus dem Katastrophen-Fonds