Gelegenheitsjobs vor Weihnachten

Ob Geschenke-Einpacken, Punsch-Ausschenken, Spenden sammeln, im Verkauf aushelfen oder den Nikolaus mimen: Die Vorweihnachtszeit bietet viele Gelegenheitsjobs.

Worauf Sie besonders achten sollten:

Haben Sie ein echtes Arbeitsverhältnis?
Unterliegen Sie den Weisungen des Chefs und haben Sie fixe Arbeitszeiten? Dann stehen Sie in der Regel in einem echten Arbeitsverhältnis.

Was steht Ihnen zu?
Je nach Kollektivvertrag haben Sie Anspruch auf Mindestentgelt und Sonderzahlungen. Urlaub und Entgeltfortzahlung bei Krankheit stehen Ihnen auch dann zu, wenn es sich nur um einen „Aushilfsjob“ handelt. Dauert das Arbeitsverhältnis länger als einen Monat, haben Sie auch Anspruch auf einen Dienstzettel oder einen schriftlichen Arbeitsvertrag.

Anmeldung bei der ÖGK
Sie sollten darauf achten, dass Sie korrekt bei der Österreichischen Gesundheitskasse angemeldet werden. Wenn Sie bar auf die Hand bezahlt werden und weder Arbeitsvertrag/Dienstzettel noch Anmeldung oder Lohnabrechnung erhalten, ist das oft ein Indiz dafür, dass Sie nicht korrekt angemeldet wurden. Überprüfen Sie also gerade in diesen Fällen lieber Ihre Anmeldung mittels Versicherungsdatenauszug. Diesen bekommen Sie bei der Österreichischen Gesundheitskasse.

Geringfügigkeitsgrenze
Verdienen Sie nicht mehr als 500,91 Euro pro Monat (Wert 2023), sind Sie geringfügig beschäftigt und nur unfallversichert. Es besteht aber die Möglichkeit, sich in Kranken- und Pensionsversicherung ermäßigt selbst zu versichern. Verdienen Sie über der Geringfügigkeitsgrenze, müssen Sie voll versichert sein, das heißt Sie haben eine Kranken-, Pensions-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.

„Weihnachtsjob“ beenden
Hinsichtlich der Beendigung von „Weihnachtsjobs“ gelten die allgemeinen Regeln. In vielen Fällen wird von Vornherein eine Befristung des Vertrags vereinbart. In diesem Fall ist Ihr Vertrag für beide Seiten unkündbar und läuft automatisch mit Ende der Frist aus. Befristungen sollten zu Beweiszwecken immer schriftlich vereinbart werden. Die Vereinbarung einer Kündigungsmöglichkeit ist aber zulässig. Ist hinsichtlich der Beendigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses nichts Besonderes vereinbart, sind die gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Kündigungsfristen zu beachten.

ID Austria löst die Handy-Signatur ab

Die ID Austria ersetzt die bisherige Handy-Signatur. Sie ermöglicht Menschen sich sicher online auszuweisen und damit digitale Services zu nutzen und Geschäfte abzuschließen.

Am 5. Dezember 2023 startet der reguläre Betrieb der ID Austria

  • Ab diesem Tag wird für die Anmeldung bei Web- und App-Services, für die bislang die Handy-Signatur verwendet werden konnte, stattdessen die ID Austria benötigt.
  • Nutzerinnen und Nutzer einer Handy-Signatur müssen diese auf eine ID Austria umstellen, um Services weiterhin nutzen zu können. Das kann einfach und bequem über einen Online-Prozess vorgenommen werden.

Was bedeutet das für aktuelle Nutzerinnen und Nutzer der Handy-Signatur?
Bei der ersten Anmeldung mit einer Handy-Signatur ab 5.12.2023 werden Nutzerinnen und Nutzer automatisch durch die nötigen Schritte zur Umstellung geführt.

Was bedeutet das für aktuelle Nutzerinnen und Nutzer der ID Austria?
Für Nutzerinnen und Nutzer einer ID Austria bedeutet das keine Änderung. Sie behalten alle Funktionen und ihre Anmeldedaten.

Wie funktioniert der Umstieg?
Der Umstieg auf ID Austria erfolgt in zwei Schritten.

  1. Der Umstieg zur ID Austria mit Basisfunktion ermöglicht denselben Funktionsumfang wie die Handy-Signatur, und wird automatisch bei einer Anmeldung ab 5.12.2023 durchgeführt.
  2. Für die Aufwertung zur ID Austria mit Vollfunktion – mit ihren neuen Funktionen wie etwa Ausweise am Smartphone – gibt es zwei unterschiedliche Varianten. Entscheidend ist, ob die ursprüngliche Ausstellung der Handy-Signatur durch eine behördliche Registrierung (und damit eine behördliche Identifizierung) stattgefunden hat.
  3. Wurde die Handy-Signatur behördlich registriert (z.B. via Magistrat, FinanzOnline), kann sie jederzeit online zur ID Austria mit Vollfunktion aufgewertet werden, durch die Eingabe der Dokumentennummer eines gültigen österreichischen Reisepasses oder Personalausweis. Die Aufwertung wird im Zuge der Umstellung auf ID Austria mit Basisfunktion als zweiter Schritt angeboten.
  4. Wurde die Handy-Signatur nicht behördlich registriert (z.B. via A1, Postamt), ist für die Aufwertung auf die Vollfunktion der ID Austria ein Behördengang erforderlich.

Ihre Vorteile mit der ID Austria

  • Sie bietet direkten, hochsicheren Zugang zu digitalen Services von Verwaltung und Wirtschaft,
  • ermöglicht die einfache und sichere Unterschrift digitaler Dokumente, 
  • ist kostenlos,
  • erfüllt höchste Sicherheits- und Datenschutzstandards,
  • ist die Basis für die digitale Ausweisplattform und zahlreiche weitere Anwendungen,
  • und ist ab 2023 auch EU-weit nutzbar.

NÖ Wohnkostenzuschuss

kann bis 31. Dezember 2023 beantragt werden

Seit dem 23. Oktober kann der neue NÖ Wohnkostenzuschuss online auf der Webseite des Landes Niederösterreich (www.noe.gv.at) beantragt werden. Personen, die keinen Online-Zugang haben, können sich an die Servicenummer 02742/9005-15970 wenden.

Entlastet werden soll dadurch das untere Einkommensdrittel mit 150 Euro für die erste im Haushalt lebende Person und 50 Euro für jede weitere Person im Haushalt.

Zum Onlineratgeber inklusive Antragsformular

Wer kann den NÖ Wohnkostenzuschuss erhalten?
Den NÖ Wohnkostenzuschuss können jene Haushalte erhalten, deren jährliches Bruttoeinkommen folgende Einkommensgrenzen (höchstzulässiges Jahreshaushaltseinkommen) nicht übersteigt:

a) 20.000 Euro, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat

b) 50.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben

Zusätzlich muss der Hauptwohnsitz in Niederösterreich sein und man muss dem berechtigten Personenkreis angehören.

Förderung:
Die Förderhöhe ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder abhängig, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen erfüllen. Der Zuschuss beträgt für die erste Person im Haushalt € 150,00 und für jede weitere Person € 50,00.

1 Personenhaushalt           € 150,00

2-Personenhaushalt           € 200,00

3-Personenhaushalt           € 250,00

4-Personenhaushalt           € 300,00

5-Personenhaushalt           € 350,00

Voraussetzungen:
Ein Antrag kann von Personen gestellt werden, die

  • zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz und den tatsächlichen Aufenthalt im Bundesland Niederösterreich haben,
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • das höchstzulässige Haushaltseinkommen nicht überschritten.

Die Förderung können Personen bekommen, die dem nach den Richtlinien berechtigten Personenkreis angehören. Zum berechtigten Personenkreis des NÖ Wohnkostenzuschusses gehören:

  • Österreichische Staatsangehörige sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ verfügen und seit 5 Jahren im Bundesland aufhältig sind
  • Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie RL 2004/38/EG
  • Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel
    – Daueraufenthalt – EU gemäß § 45 NAG oder
    – Daueraufenthalt – EU eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG
  • Österreichischen Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten

AK-Kinderbetreuungsbonus

Die AK Niederösterreich unterstützt mit dem Kinderbetreuungsbonus ihre Mitglieder. Eltern können einmalig um 150 Euro ansuchen, wenn ihr Kind eine Tagesbetreuungseinrichtung, einen Kindergarten oder Tageseltern besucht und dafür Betreuungskosten anfallen.

Der AK-Kinderbetreuungsbonus in der Höhe von 150 Euro wird einmalig pro Kind für das Betreuungsjahr 2023/24 ausbezahlt.

Für den Kinderbetreuungsbonus einreichen>>

Voraussetzungen

  • Mindestens ein Elternteil (Ansuchende:r) ist bei Einreichung Mitglied bei der AK Niederösterreich.
  • Das Kind ist nach dem 31.8.2017 und vor dem 1.9.2022 geboren.
  • Das Kind wird kostenpflichtig bei Tageseltern, in Tagesbetreuungseinrichtungen oder im Kindergarten innerhalb des Betreuungsjahres 2023/24 betreut und es entstehen dadurch Kosten von 150 Euro oder mehr.

Das benötigen wir von Ihnen

  • Eine aktuelle österreichische Familienbeihilfebestätigung (kein Kontoauszug!) oder die Geburtsurkunde des Kindes.
  • Eine Rechnung/Vorschreibung, auf der die Betreuungskosten ausgewiesen sind, oder
  • eine Bestätigung der Betreuungseinrichtung, dass eine kostenpflichtige Kinderbetreuung in Anspruch genommen wird (jeweils datiert ab dem 1.9.2023).

Muster: Bestätigung der kostenpflichtigen Kinderbetreuung (0,1 MB)
Im Bedarfsfall behält sich die AK Niederösterreich vor ergänzende Unterlagen anzufordern. Essens-, Bastel-, Werk- und sonstige Beiträge werden nicht anerkannt.

Darauf ist zu achten!

  • Einreichungen für den Kinderbetreuungsbonus können von 1. November 2023 bis 31. Mai 2024 gemacht werden.
  • Einreichungen müssen vollständig ausgefüllt werden und sämtliche erforderliche Unterlagen müssen zwischen 1. November 2023 und 31. Mai 2024 bei der AK Niederösterreich eingelangt sein.
  • Für jedes Kind ist ein eigenes Ansuchen zu stellen.

Eigene Wohnung – Eigene Kosten

Für alle – egal wie viel man verdient – ist die Miete ein großer Posten im monatlichen Budget. Deshalb sollte man sich schon vor der Wohnungssuche genau überlegen, was man dafür ausgeben kann, ohne auf allzu viel verzichten zu müssen.

Der Mietmarkt

Miete ist nicht gleich Miete. Ihre Höhe hängt von vielen Faktoren ab: vom allgemeinen Wohnungsmarkt, vom Viertel, in dem die Wohnung liegt, und von Zustand und Größe des Objekts. Wenn du viele Inserate liest und dir Wohnungen anschaust, bekommst du schnell ein gutes Gefühl für die aktuelle Lage. Zusätzlich kannst du dich bei den Mieterberatungsstellen beraten lassen.

Was kommt neben der Miete noch auf dich zu?

Die Miete wird einen erheblichen Teil deiner monatlichen Ausgaben ausmachen, aber sie ist nicht alles. Mehr als ein Drittel solltest du dafür nicht einplanen.

Tipp

Achte auch darauf, was alles in der Miete enthalten ist, die du an die Hausverwaltung bezahlen sollst. Manchmal, z. B. wenn es im Haus eine Zentralheizung gibt, sind die Warmwasser- und Heizkosten schon bei der Bruttomiete dabei. Manchmal kommen sie noch extra dazu. Schau genau hin! Eine höhere Bruttomiete inklusive Heizung kann billiger sein als eine niedrigere, bei der die Heizkosten extra zu bezahlen sind. Strom, Alltägliches und andere Zahlungen kommen jedenfalls noch auf dich zu.

Kosten­überblick

  • Einmalige Ausgaben: Provision, Kaution, Möbel, Elektrogeräte, Ge­brauchs­gegen­stände wie Töpfe und Geschirr, Wohnaccessoires, z. B. Pflanzen, De­koration, Mistkübel
  • Strom: Dein eigener Verbrauch in deiner Wohnung. Der allgemeine Strom­ver­brauch, z. B. die Beleuchtung im Stiegenhaus, ist Teil deiner Monats­miete.
  • Lebenshaltungskosten: Alles, was deinen Alltag ausmacht, also Lebens­mittel, Kleidung, Kosmetik, Ausgehen, Freunde treffen, Freizeitgestaltung, Hobbys, Handy, Internet, Reisen …
  • Kleiner Tipp: Falls du noch nicht genau weißt, wie viel das im Monat ist, schrei­be einfach alle deine Ausgaben auf. Nach zwei bis drei Monaten siehst du schon, wie viel du brauchst und wo du vielleicht sparen könntest.
  • Schule / Lehre / Uni: Arbeitsgeräte wie Laptop/Computer, Drucker, Festplatten;
    Papier und Schreibzeug, Bücher, möglicherweise Gebühren, Aus­lands­auf­ent­halte, Exkursionen …
  • Mobilität: gegebenenfalls Benzinkosten, Steuer, Reparatur und Stellplatz für dein Auto, Tickets für die öffentlichen Verkehrsmittel
  • Versicherungen: Prämien für Haushaltsversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, gegebenenfalls Kfz-Versicherung

Beratung bei allen Fragen rund um das Thema Wohnen.

Mo – Fr: 8 – 13 Uhr
Telefon: +43 5 7171-23 333 
E-Mail Anfrage
Terminvergabe zu Sprechtagen

Warnung vor Betrugs-eMail im Namen der Post!

Alle Jahre wieder häufen sich in der Herbstzeit Fake-Nachrichten, die eine Paketlieferung ankündigen oder von Problemen mit einer Paketlieferung berichten. Ziel der Betrüger:innen ist es, an Daten ihrer gutgläubigen Opfer zu kommen. Die Arbeiterkammer warnt vor einer ganz aktuellen Betrugs-eMail, die im Namen der Österreichischen Post verschickt wird und in der es um exakt 2 Euro geht!

Der Online-Handel boomt und damit auch die Flut an Paketen. Fast jede:r erwartet daher irgendwann ein Paket, auch von der Post. Diesen Umstand machen sich Unbekannte jetzt zu Nutze und versenden im Namen der Österreichischen Post täuschend echt aussehende Fake-eMails in denen es um „fehlenden Versandkosten“ geht. Die Nutzer werden dabei zum „Versandkosten bezahlen“ und zum Anklicken eines Links aufgefordert, ansonsten könne das bestellte Paket nicht versendet werden.

Ganz konkret heißt es in der eMail-Nachricht:
„Sehr geehrter Kunde, Wir können Ihr Paket aufgrund fehlender Versandkosten nicht liefern – Ihr Paket: (224023977310125007) – Betrag: 2,00 € – Datum 24/09/2023 – Ihr Paket wird versendet, wenn die Zahlung abgeschlossen ist – Link: Versandkosten bezahlen – Freundliche Grüße, Ihr Post-Team“

Die Arbeiterkammer warnt davor diesen Link anzuklicken, denn es handelt sich um eine klassische Betrugsnachricht! Solche Links führen zur Installation von speziellen Programmen am PC oder Handy, mittels derer sensible Online-Bankingdaten ausgelesen werden können.

Tipps

  • Denken geht vor Klicken: Niemals Links anklicken, wenn in eMails oder SMS von unbekannter Seite dazu aufgefordert wird
  • Auch wenn gerade ein Paket oder eine andere Postsendung erwartet wird gilt: Bei Unklarheiten immer an den Versender wenden. Dieser zahlt regelmäßig auch die Portokosten an den Zustelldienst.
  • Niemals Zahldaten (wie z.B. Debitcard- oder Kreditkartennummern) bekanntgeben.
  • eMails und SMS zu angeblichen Problemen bei der Postzustellung löschen.
  • Für die vereinbarte Zustellung eines Pakets ist grundsätzlich der Onlineshop / der Versender verantwortlich und nachweispflichtig.