Die wichtigsten Sozialversicherungswerte 2025

Geringfügigkeitsgrenze € 551,10 brutto pro Monat
Monatliche Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung: € 6.450,00 brutto bzw. € 215,00 täglich.

Pensionen

Pensionserhöhung

  • bei einer Gesamtpension bis € 6.060,00 monatlich: Erhöhung um 4,6 Prozent
  • bei einer Gesamtpension über € 6.060,00 monatlich: Erhöhung um € 278,76
  • die Aliquotierung bleibt weiterhin ausgesetzt, sodass alle, die 2024 in den Ruhestand gegangen sind, das volle Plus erhalten.

Richtsätze für die Ausgleichszulage für Mindestpensionen

(auch für Witwen/Witwer) € 1.273,99 mtl.

Im gemeinsamen Haushalt lebend mit:

Ehepartnerin/Ehepartner oder eingetragener Partnerin/Partner 2.009,85

Erhöhung pro Kind, dessen Nettoeinkommen € 468,58 nicht übersteigt

(nicht bei Witwer-/Witwenpension) um mtl. € 196,57

Waisenpensionen bis 24. Lebensjahr

  • für Halbwaisen € 468,58
  • für Vollwaisen  € 703,58

Waisenpensionen ab 24. Lebensjahr

  • für Halbwaisen €   832,68
  • für Vollwaisen € 1.273,99

Einkauf von Schul- und Studienzeiten

€ 1.470,60 pro Monat

Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung

bei geringfügiger Beschäftigung (§ 19a ASVG)

  • Monatsbeitrag € 77,81

Rezeptgebühr & Service-Entgelt für die e-card

€ 7,55                   &     € 14,65 pro Kalenderjahr

Selbstversicherung in der Krankenversicherung

  • grundsätzlicher Monatsbeitrag € 526,79
  • der Betrag kann auf Antrag herabgesetzt werden auf € 73,48

Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung

pro Monat € 77,81

Pflegegeldstufen

Das Pflegegeld beträgt pro Monat

bei Stufe 1: € 200,80     bei Stufe 5: € 1.175,20

bei Stufe 2: € 370,30     bei Stufe 6: € 1.641,10

bei Stufe 3: € 577,00     bei Stufe 7: € 2.156,60

bei Stufe 4: € 865,10

Infos zu Umtausch & Co

Das sollten Sie beachten

  • Kein Recht auf Umtausch: Im stationären Handel gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht. Ein Umtausch geht nur, wenn Händler:innen das freiwillig einräumen – das steht meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und ist auch auf der Rechnung aufgedruckt. Wenn nicht, darauf vermerken lassen. Erkundigen Sie sich vor dem Kauf immer nach den genauen Konditionen.  
  • Gutscheine einlösen: Gutscheine sind ein beliebtes Geschenk – aber Vorsicht: Geht der Anbieter pleite, wird aus dem Geschenk schnell ein Ärgernis: Denn im Insolvenzverfahren ist der Gutschein meist wertlos. Sie können zwar Ihre Ansprüche anmelden, doch angesichts geringer Quoten und 25 Euro Gerichtskosten lohnt sich das kaum. Daher Gutscheine so schnell wie möglich einlösen. Auch wenn sie grundsätzlich bis zu 30 Jahre lang gültig sind. Eine Verkürzung der Frist ist möglich – aber nur, wenn der Unternehmer einen guten Grund dafür hat. 
  • Geschenk mit Mängeln – Gewährleistung greift: Wenn das Geschenk einen Mangel aufweist, gibt es ein gesetzliches Recht auf Gewährleistung. Vorausgesetzt der Mangel war zum Zeitpunkt des Kaufes schon da. Händler:innen müssen die Ware bis zu zwei Jahre nach dem Kauf kostenlos reparieren oder austauschen. Ist das nicht möglich, können Sie eine Preisminderung geltend machen oder das Geld zurückverlangen. Zuständig ist Ihr:e Händler:in (nicht Hersteller:in). Es gibt keine Formvorschriften, aber zu Dokumentationszwecken machen Sie Mängel schriftlich und eingeschrieben geltend. 
  • Freiwillige Garantie: Die Garantie ist eine freiwillige Zusage, meist der Hersteller:innen.

Das ist bei Onlinekäufen zu beachten

  • 14 Tage überlegen: Bei Onlinekäufen gibt es grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Ausnahmen: etwa personalisierte Tassen oder Konzerttickets. Werden Sie über das Rücktrittsrecht nicht ordentlich informiert, verlängert sich die Frist um zwölf Monate. Achtung, verlängerte Rückgabefristen bis weit nach X-Mas sind gesetzlich nicht geregelt und freiwillig! Wurden sie aber beim Kauf vereinbart, sind sie verbindlich! 
  • Supergünstig? Vorsicht Fake-Shops: Kennen Sie eine:n Händler:in nicht, googeln Sie die Website. Bei unschlagbar günstigen Angeboten wachsam sein. Checken Sie Impressum, Bewertungen, und ob es unterschiedliche Zahlungsformen gibt. Betrügerischer Fake-Shop-Anbieter? Prüfen Sie den Shop unter www.fakeshop.at/shopcheck.   
  • Vorsicht bei vorab Zahlen: Finger weg, wenn Sie bei einem Onlineshop nur im Voraus mit Kryptowährungen, über Geldtransferdienstleister:innen (etwa Western Union, MoneyGram) oder Gutscheinkarten für andere Händler:innen zahlen können. Das ist meist ein Fake-Shop. 
  • Blick ins Impressum: Schauen Sie auf das „Impressum“, „Über uns“ oder „Kontakt“. Verdächtig: Sie finden keine Händler:innen-Angaben, bloß ein Kontaktformular. Bei Anbieter:innen etwa aus China oder den USA können zusätzliche Zollgebühren oder bei Zahlung Wechselkursgebühren anfallen.

Erhöhung des Kilometergeldes – ab 01. Jänner 2025

Wichtige Entlastung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Niederösterreich

Der Nationalrat hat am 18. September die rechtliche Grundlage für die Erhöhung des Kilometergeldes beschlossen.

Es freut uns sehr, dass eine langjährige Forderung der NÖAAB-FCG AK Fraktion nun endlich umgesetzt wird.

Ab 01. Jänner 2025 wird das amtliche Kilometergeld von 0,42 Euro auf 0,50 Euro erhöht. In diesem Zuge wird auch das Taggeld von 2,20 Euro auf 2,50 Euro pro Stunde erhöht.

Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es ein Signal, dass Reiseaufwendungen abgegolten werden.

Vor allem in einem Flächenbundesland wie Niederösterreich sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oftmals auf den Privat-PKW für Dienstfahrten angewiesen.

Das ist ein erster und wichtiger Schritt, wobei wir nach wie vor an der Forderung, dass auch das Pendlerpauschale erhöht wird, festhalten.

Handwerk: Notdienste kommen teuer!

Die Preisunterschiede bei Handwerkern sind groß – das ist keine Neuigkeit.

Achtung, Anfahrtskosten und Helfer:innen können den Preis zusätzlich erhöhen. Wer Notdienste außerhalb der Geschäftszeit, am Wochenende oder Feiertag benötigt, kann richtig teuer draufzahlen!

Das sollten Sie beachten

  • Vorsicht bei Wegkosten:
    Bedenken Sie, dass bei Wegzeit ist gleich Arbeitszeit der Stundensatz verrechnet wird. Wählen Sie eher einen Handwerker in Ihrer Nähe aus.
  • Achtung bei Notdiensten:
    Erstgereihte Anbieter bei Suchmaschinen sind nicht immer die besten, vor allem bei verdächtig günstigen Preisen. Überlegen Sie, ob der Schaden bis zum nächsten Werktag warten kann. Notieren Sie idealerweise schon im Voraus Kontaktdaten vertrauenswürdiger Handwerker.
  • Kosten klären:
    Fragen Sie gleich am Telefon nach dem Maximalpreis. Für einen Kostenvoranschlag gilt: Dafür müssen Sie nur bezahlen, wenn Sie vorher auf diese Zahlungspflicht hingewiesen wurden.

Black Friday-Fallen – So tricksen Händler:innen Schnäppchenjäger aus

Die AK warnt vor den Black Friday-Tricks: Countdowns und angeblich begrenzte Angebote setzen Käufer:innen unter Druck!

Super Deals oder fiese Tricks?
Am 29. November ist wieder Black Friday. Mit Slogans wie „Angebote & Deals sichern“, Die besten Deals“, „Hammer-Angebote“ oder „Exklusive Angebote & bis zu 60 % Rabatt“ werden die Shoppingtage eingeläutet.

Vorsicht, Angebot ist nicht immer Angebot! Nicht drängen lassen und einen Blick ins Kleingedruckte werfen.

Die AK gibt Tipps, worauf Konsument:innen achten sollten:

  • Zeit lassen:
    Countdowns und angeblich limitierte Angebote sollen zu voreiligen Käufen drängen – das sind nicht immer echte Schnäppchen! Achtung, Händler:innen müssen immer den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben und dürfen ihre Preisermäßigungen auch nur im Verhältnis dazu bewerben.
  • Preise beobachten:
    Prüfen Sie die Preisentwicklungen auf Plattformen wie geizhals.at oder idealo.at. So entlarven Sie faule Deals! Dort können Sie auch einen Preisalarm stellen, sodass Sie die Plattformen informieren, sobald ein Produkt zu einem von Ihnen festgelegten Preis erhältlich ist – unabhängig davon, ob gerade Black Friday ist oder nicht.
  • Blick aufs Kleingedruckte:
    „Bis zu minus 60 %“ klingt verlockend, gilt aber oft nur für ein paar Ladenhüter. Werfen Sie einen Blick ins Kleingedruckte, damit Sie nicht auf Lockvogelangebote reinfallen!
  • Zusatzkosten beachten:
    Ein echtes Schnäppchen wird durch hohe Versandkosten schnell zur Enttäuschung – gerade bei Bestellungen aus dem EU-Ausland können Zollgebühren anfallen. Gefällt die Ware nicht, kommen oft noch selbst bezahlte Rücksendekosten dazu. Das Kleingedruckte lesen!
  • Rücktrittsrecht kennen:
    Bei Onlinekäufen haben Sie grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ab Erhalt der Ware. Bevor Sie den „Kaufen“-Button drücken, prüfen Sie genau, wohin die Rücksendung der Ware geht. Fehlen klare Angaben oder sollen Sie die Ware nach Asien oder in andere EU-Drittstaaten retournieren, kann das richtig teuer werden. Finger weg von solchen Shops, das erspart Ihnen eine Menge Ärger!  Übrigens: Im Laden gibt es kein Rücktrittsrecht, außer die Geschäfte räumen es Ihnen freiwillig ein.
  • Mega-günstig? Achtung Fake-Shops:
    Black Friday ist auch Hochsaison für Kriminelle, die Ihnen mit betrügerischen Fake-Shop-Angeboten Geld und Daten aus der Tasche ziehen. Bei unschlagbar günstigen Angeboten immer wachsam sein und Shop-Bewertungen prüfen. Keine Vorauszahlungen leisten! Checken Sie den Shop unter.

Arbeitsverträge und andere Beschäftigungsformen

Welche Beschäftigungsformen gibt es?

Neben Arbeitsverträge gibt es am Arbeitsmarkt immer häufiger sogenannte atypische Beschäftigungsverhältnisse. Zum Beispiel den freien Dienstvertrag oder den Werkvertrag.

Die häufigsten Vertragsarten

  • Arbeitsvertrag
  • Freier Dienstvertrag
  • Werkvertrag
  • Weitere Vertragsformen: Volontariat, Pflichtpraktikum, und Ferialarbeit

Die Bezeichnung des Vertrages ist nicht entscheidend für die Art des Beschäftigungsverhältnisses. Ausschlaggebend ist, welche Vertragsmerkmale überwiegen. Ein wichtiges Merkmal für einen Arbeitsvertrag ist beispielsweise die persönliche Abhängigkeit.

Die Unterschiede zwischen den Vertragsarten sind groß: So gelten arbeitsrechtliche Bestimmungen in der Regel nur bei Arbeitsverhältnissen, nicht jedoch bei freien Dienstverhältnissen oder Werkverträgen.

Beispielsweise haben freie Dienstnehmerinnen bzw. freie Dienstnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub.

>> mehr Infos