Bei der 4. Vollversammlung der XVll. Funktionsperiode wurden wieder insgesamt 57 Anträge zur Abstimmung gebracht werden.
Auch diesmal gelang es der NÖAAB-FCG AK Fraktion, folgende Anträge durchzubringen:
• Gleichstellung von Zeitausgleich und Urlaub im Krankheitsfall – Schutz der Arbeitnehmerrechte bei Überstundenumwandlung
• Freier Sonntag braucht keine Paketzustellung – Gesetzliche Regelung zum Schutz der Zusteller:innen
• Telefonische Krankmeldung wieder ermöglichen – für eine sichere und wohnortnahe medizinische Versorgung
• E-Scooter-Fahrer:innen beim UV-Schutz der AUVA gleichstellen
>> zu den Anträgen
Bei der letzten Fraktionssitzung der NÖAAB-FCG AK Fraktion wurde Josef Hager zum neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Er folgt damit dem langjährigen Vorsitzenden Harald Sterle nach.
Als Zentralbetriebsrat ist er in der Arbeiterkammer NÖ bestens vernetzt und kennt die Anliegen und Bedürfnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Niederösterreich. Somit ist sichergestellt, dass die Interessen der arbeitenden Menschen in diesem Land auch weiter bestens vertreten sind.
Mit Josef Hager übernimmt also eine Persönlichkeit Verantwortung, die stets ein offenes Ohr für die Wünsche der arbeitenden Menschen in ganz Niederösterreich hat. Mit seiner Erfahrung als Zentralbetriebsrat kennt er sowohl die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber auch die der Unternehmen.
Die Funktion des Fraktionsvorsitzenden-Stellvertreters wird GÖD-Landessekretär Stefan Keiblinger übernehmen.
Die NÖAAB-FCG AK Fraktion bedankt sich bei Harald Sterle für sein unermüdliches Engagement für die arbeitenden Menschen in Niederösterreich und seine langjährige Tätigkeit als Vorsitzender der NÖAAB-FCG AK Fraktion. Denn er hat immer zum Wohle der Arbeitnehmerschaft und der Fraktion gehandelt.
Mit Josef Hager an die Spitze wird die NÖAAB-FCG AK Fraktion weiterhin ein starkes Sprachrohr für alle Kolleginnen und Kollegen in der Arbeiterkammer sein und das gesamte Team blickt daher positiv und gestärkt in die Zukunft.
Innerhalb der EU sowie in Norwegen, Liechtenstein und Island gilt das Prinzip „Roam like at home“: Wer einen österreichischen Handyvertrag hat, kann dort je nach Vertrag einen bestimmten Teil des inkludierten Datenvolumens ohne Zusatzkosten nutzen. Doch Achtung: Wer in ein Land außerhalb dieser Zone reist, etwa in die Türkei, nach Ägypten oder die Schweiz, sollte vorher unbedingt Roaming deaktivieren – sonst drohen hohe Zusatzkosten.
Wirksame Schutzmechanismen
Damit Konsument:innen vor hohen Kosten geschützt werden, gibt es zwei wirksame Schutzmechanismen. Der Netzbetreiber muss beim Einbuchen in ein fremdes Netz mit einem Info-SMS über die Konditionen und Kosten für Roamingdienste aufklären. Außerdem greift nach dem Erreichen von 60 Euro Kosten für Datenroaming eine automatische Sperre. Beides aber nur, wenn man diese Services nicht deaktiviert.
Kostenfalle Mobilbox
Was viele nicht wissen: Auch unbeantwortete Anrufe können im Ausland außerhalb der EU viel Geld kosten – wenn sie auf der Mobilbox landen. Denn: Der Anruf wird vom österreichischen Netzbetreiber ins Urlaubsland weitergeleitet. Wird der Anruf nicht angenommen und kommt in die Mobilbox, entstehen doppelte Roamingkosten: fürs Weiterleiten und die Box. Das Abhören kostet noch mal extra. Deshalb: Schalten Sie die Mobilbox während des Urlaubs aus – am einfachsten mit einem Anruf an ##002#. Vermeiden Sie unbedingt die Option „bedingte Weiterleitung“ (Anruf geht zuerst aufs Handy, dann auf die Box). Eine weitere Option in den Einstellungen kann die „absolute Weiterleitung“ sein. In diesem Fall gehen ankommende Anrufe direkt auf die Mobilbox. Kosten entstehen Ihnen nur, wenn Sie die Box abhören. Aber Achtung: Dadurch sind Sie telefonisch nicht erreichbar.
So schützen Sie sich
- Informieren Sie sich vor der Reise, welche Bedingungen für Ihr Reiseland gelten und überprüfen Sie, welche Roaming-Option Sie in Ihrem Tarif vereinbart haben.
- Deaktivieren Sie die Info-SMS und die 60-Euro-Sperre keinesfalls!
- Deaktivieren Sie das Datenroaming für Reisen ins Ausland außerhalb der EU am besten bereits noch in Österreich und nutzen Sie im Urlaub gegebenenfalls kostenlose WLAN-Netzwerke. Achtung: Diese sind oft nicht verschlüsselt, achten Sie deshalb auf Ihre Daten!
- Wenn Sie Datenpakete für Reisen in Nicht-EU-Länder kaufen, klären Sie ab, ob das Datenroaming automatisch nach Verbrauch der Daten gesperrt wird.
- Deaktivieren Sie bei Reisen in Nicht-EU-Länder unbedingt die Mobilbox für die Dauer der Reise, am einfachsten, indem Sie ##002# anrufen. Alternativ lässt sich bei Android die Mobilbox auch in den Einstellungen deaktivieren. Auch über die Hotline, Website oder App Ihres Netzbetreibers können diese Einstellungen sowohl bei Android als auch iPhone vorgenommen werden.
- Achtung auch auf Schiffen und Fähren: Hier gilt „Roam like at home“ nicht und hohe Kosten können entstehen! Deshalb: Mobilbox und Roaming deaktivieren!
Mehr Infos rund um Urlaub und Reisen zum Nachlesen unter https://noe.arbeiterkammer.at/reisen
Bei Gewinnmitteilungen, die gleichzeitig mit einer Zahlungsaufforderung verbunden sind, handelt es sich um Betrug. Dabei werden die Tricks der Betrüger immer gefinkelter, um die KonsumentInnen zu einer Überweisung zu motivieren. Eine Rückbuchung ist nicht möglich. Wenn Sie das Geld überweisen, ist es weg!
„Wir gratulieren zu Ihrem Geldgewinn von 96.600 Euro.“ So beginnt der Brief an eine Angestellte aus Niederösterreich. Er ist mit dem Euromillionen Logo versehen und macht einen seriösen Eindruck. Der Haken: Vor der Gewinnausschüttung sollen noch Kosten für die Haftpflichtversicherung der Gewinnsumme in Höhe von 1.987 Euro an eine Bank in der Türkei überwiesen werden.
Die Firma Metro Security Services garantiert dabei in einem Schreiben, dass die Konsumentin diesen Betrag nach Erhalt des Gewinnes wieder auf ihr Konto zurücküberwiesen bekommt. Nach mehrmaligem Nachfragen bei Metro Security Services schickt ihr die Firma sogar einen Brief ihrer Hausbank mit, der bestätigt, dass eine Rückbuchung möglich sei. „Der Brief ist eine Fälschung“, sagt die Sparkasse Herzogenburg auf Anfrage der Arbeiterkammer Niederösterreich. Eine Rückbuchung braucht immer die Zustimmung des Empfängers.
Auch die Österreichischen Lotterien haben bereits einen Warnhinweis auf ihrer Website veröffentlicht: „Die Österreichischen Lotterien halten klipp und klar fest, dass sie mit zum Verwechseln ähnlich klingenden Institutionen, wie z.B. der ‚Euromillionlotto Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H.‘ oder der ‚Gewinner Österreich GmbH‘, absolut nichts zu tun haben“.
Die AK Niederösterreich-KonsumentenschützerInnen warnen vor Gewinnspielen mit einer Zahlungsaufforderung, es handle sich dabei um einen Vorauszahlungsbetrug. Immer wieder fallen Menschen auf Gewinnversprechen herein. Oft werden Logos bekannter Firmen in die Briefe oder E-Mails kopiert und auch deren Firmenanschrift angegeben. Sobald Geld verlangt wird, sollten die Alarmglocken läuten. Denn wenn Sie es überwiesen haben, ist es verloren.berprüfen Sie Ihren Spam-Ordner.
Sie wollen Ihre ArbeitnehmerInnenveranlagung (ANV) durchführen und wissen nicht genau wie Sie sich im Steuerdschungel zurechtfinden und welche Steuerbegünstigungen Ihnen zustehen?
- Wie, wo und wann können Sie einen Steuerausgleich durchführen?
- Wer soll den Familienbonus Plus geltend machen? Alleinverdiener oder Alleinerzieher?
- Können Sie Ihre Ausbildungskosten steuerlich geltend machen?
- Gibt es Begünstigungen für Krankheits- oder Behinderungskosten?
Antworten und Tipps auf diese Fragen uvm. erhalten Sie von den Steuer-ExpertInnen der AK Niederösterreich bei der Webinarreihe „ArbeitnehmerInnenveranlagung“.
Anmeldung zur Webinar-Reihe
Wählen Sie aus:
- ArbeitnehmerInnenveranlagung: Basics
Erste Schritte zum Steuerausgleich
Wann: Donnerstag, 6. Februar 2025, 18:00 Uhr – 19:00 Uhr
- Werbungskosten
Steuerwissen für PendlerInnen und Home-Office_ArbeitnehmerInnen
Wann: Mittwoch, 12. Februar 2025, 18:00 Uhr – 19:00 Uhr
- Steuerausgleich & Kind
Webinar für Familien
Wann: Donnerstag, 27. Februar 2025, 18:00 Uhr – 19:00 Uhr
- Außergewöhnliche Belastungen
Steuerliche Fragen rund um Katastrophenschäden und außergewöhnliche Ausgaben
Wann: Wann: Mittwoch, 12. März 2025, 18:00 Uhr – 19:00 Uhr
So funktioniert’s!
- Sie erhalten nach der Anmeldung eine E-Mail mit dem Zoom-Link für Ihren Online-Vortrag.
- Eine Stunde vor Ihrem Vortragstermin schicken wir Ihnen ein Erinnerungsmail.
- Zum Termin Ihres Vortrags müssen Sie nur mehr auf den Zoom-Link aus der Mail klicken.
Achten Sie darauf, dass Sie zum Termin eine stabile Internetverbindung haben.
Sollten Sie keine Mail bekommen, überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner.
Die neue Webplattform – die KI-Starthilfe – die speziell für die Bedürfnisse von Betriebsrätinnen und Betriebsräten, Personalvertreter:innen sowie Mitarbeiter:innen und Funktionär:innen von ÖGB und Gewerkschaften entwickelt wurde, ist online. Damit kann man die Chancen moderner Künstlicher Intelligenz (KI) für deinen Arbeitsalltag nutzen – ganz ohne Vorwissen!
Gemeinsam mit dem ÖGB-Verlag und unterstützt durch den AK-Digifonds wurde diese Plattform in den letzten Monaten vorbereitet.
Was bietet die KI-Starthilfe?
• Grundlagen des Prompt Engineerings, um KI gezielt und effektiv zu nutzen.
• Praxisorientierte Beispiele und Prompts für typische Aufgaben in der betrieblichen Praxis.
• Tipps und Tricks, um KI-Tools effizient und zeitsparend einzusetzen.
Was ist Prompt Engineering?
Dabei geht es darum, der KI die richtigen Anweisungen zu geben, um die besten Ergebnisse zu erzielen. Auf der Plattform lernt man, die volle Power von KI-Tools auszuschöpfen – ohne komplizierte Technik oder langes Ausprobieren.
Jetzt einloggen und die Möglichkeiten von KI für deinen Arbeitsalltag entdecken!
👉 www.ki-starthilfe.at