Lehrlingen steht für das Jahr 2023 55 Prozent der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge bis max. 1.105 Euro an “Negativsteuer” zu.

Auch Ferialpraktikant:innen, Pflichtpraktikant:innen, Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte, die sich selbst versichert haben, können sich die Negativsteuer zurückholen. Die Negativsteuer bekommt man dann zurück, wenn so wenig verdient wurde, dass  keine Lohnsteuer gezahlt wurde. Voraussetzung ist aber, dass Sozialversicherungsbeiträge geleistet wurden.

Wenn auch noch der Anspruch auf Pendlerpauschale dazu kommt, kann das sogar bis max. 1250 Euro ausmachen.

Der Steuerausgleich kann rückwirkend für die letzten 5 Jahre gemacht werden.

Für das Kalenderjahr 2022 ist max. 1.550 Euro (1.610 Euro mit Pendlerpauschale) möglich, für 2021 waren es max. 1.050 Euro (1.150 Euro bei Anspruch auf Pendlerpauschale).  Für das Jahr 2020 ist die max. Negativsteuer mit 800 Euro (900 Euro bei Pendlerpauschale) begrenzt und für 2019 mit 400 Euro (500 Euro bei Pendlerpauschale).