Bin ich auch bei einer geringfügigen Beschäftigung pensionsversichert?
Nein, Sie sind nur unfallversichert. Aber Sie können um 73,20 Euro im Monat (2024) eine Selbstversicherung bei der ÖGK abschließen. Damit sind Sie dann kranken- und auch pensionsversichert.
Kann ich zusätzlich etwas einzahlen, damit ich später einmal mehr Pension bekomme?
Ja, es gibt eine freiwillige „Höherversicherung“. Damit zahlen Sie zusätzlich einen Betrag ins Pensionskonto ein – so viel, wie Sie wollen (maximal 12.120 € im Jahr 2024). Damit erhöhen Sie Ihre spätere monatliche Pension. Je früher Sie etwas einzahlen, desto besser.
Bin ich pensionsversichert, während ich Kinderbetreuungsgeld bekomme? Wieviel bringen die Kindererziehungszeiten?
Ja! Vier Jahre nach der Geburt eines Kindes ist eines der beiden Elternteile automatisch pensionsversichert: Während es Kinderbetreuungsgeld bezieht, aber auch wenn es in dieser Zeit schon arbeitet. Für diese vier Jahre „Kindererziehungszeiten“ erhöht sich die monatliche Pension um rund 132 Euro (2024). Details dazu können Sie hier nachlesen.
Ich möchte/muss in Teilzeit gehen. Wie wirkt sich eine Teilzeitbeschäftigung auf meine Pension aus?
Für die Pensionshöhe kommt es auf die Höhe des Bruttoeinkommens und nicht auf die Anzahl der Wochenstunden an. Wenn man also aufgrund von Teilzeit weniger verdient, wirkt sich das negativ auf die Pension aus.
Wie wirkt es sich auf meine Pension aus, wenn ich Krankengeld oder Arbeitslosengeld beziehe?
Sie sind pensionsversichert, während Sie Krankengeld oder Arbeitslosengeld bekommen. Sie sammeln also jedenfalls Zeiten. Das Krankengeld wird weiterhin so wie während der Arbeit gutgeschrieben. Es wirkt sich also nicht negativ auf Ihre spätere Pensionshöhe aus. Beim Arbeitslosengeld ist die Gutschrift aber leider geringer als für die letzte Arbeit.
Ich schaffe es gesundheitlich einfach nicht mehr zu arbeiten. Was kann ich jetzt tun?
Wenn Sie krankheitsbedingt Ihren Beruf nicht mehr ausüben können und auch keine Umschulung in Frage kommt, gibt es zwei Möglichkeiten: Sind Sie dauerhaft arbeitsunfähig, können Sie eine Invaliditätspension beantragen. Ist Ihre Arbeitsunfähigkeit vorübergehend, kommt für Sie das Rehabilitationsgeld in Frage. Um beide Formen können Sie mit demselben Antrag ansuchen.
Wirkt sich Altersteilzeit negativ auf die Pension aus?
Nein. Während der Alterszeit wird weiterhin so viel aufs Pensionskonto eingezahlt wie zuvor.
Ich stehe kurz vor dem Pensionsantritt, was muss ich jetzt machen?
Zwei bis drei Monate vor dem Pensionsantritt stellen Sie Ihren Antrag bei der PVA oder der BVAEB. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt ein aufrechtes Dienstverhältnis haben, können Sie dies zum Pensionsantritt beenden. Alle Informationen zur Alterspension finden Sie hier!
Ich habe schon viele Versicherungsmonate erworben. Kann ich jetzt früher in Pension gehen?
Wenn Sie schon sehr viele Versicherungsmonate gesammelt haben, könnten für Sie unter bestimmten Voraussetzungen z.B. die Korridorpension oder Schwerarbeitspension in Frage kommen. Genauere Informationen finden Sie hier!
Ich werde nur eine sehr geringe Pension bekommen, bekomme ich eine Mindestpension (Ausgleichszulage)?
Liegt Ihre errechnete Pension unter 1.217,96 € (2024) und haben Sie sonst kein Einkommen? Dann bekommen Sie, sofern Sie in Österreich leben, eine so genannte „Ausgleichszulage“. Das heißt, Sie bekommen so viel auf Ihre Pension aufgezahlt, dass Sie insgesamt 1217,96 € erhalten.
Darf ich neben der Alterspension arbeiten?
Neben der Alterspension dürfen Sie unbegrenzt dazuverdienen. Das hat keine negativen Folgen für Ihre Pension. Aber: Erkundigen Sie sich bei den Steuerberater:innen Ihrer AK, ob Sie durch das zusätzliche Einkommen eine steuerlichen Nachzahlung erwarten müssen!
Darf ich dazuverdienen, wenn ich in Frühpension bin?
Neben den vorzeitigen Pensionen können Sie monatlich geringfügig dazuverdienen (2024: 518,44€). Kommen Sie in einem Monat über die Geringfügigkeitsgrenze, fällt die Pension für diesen Monat weg – dann, wenn der Überschreitungsbetrag im gesamten Kalenderjahr höher als 207,38€ ist (das entspricht 40% der Geringfügigkeitsgrenze). Für jedes weggefallene Monat erhöht sich Ihre Pension zum Regelpensionsalter um einen geringen Prozentsatz.
Bekomme ich die Ausgleichszulage (Mindestpension) auch, wenn ich länger im Ausland bin?
Nur, wenn Ihr Lebensmittelpunkt in Österreich liegt. Urlaube oder Verwandtschaftsbesuche im Ausland sind grundsätzlich für bis zwei Monate aber kein Problem. Darüber hinaus ist es vom Einzelfall abhängig.
Darf ich zur Ausgleichzulage dazuverdienen?
Ja, aber das Einkommen wird angerechnet. Das heißt: Wenn Sie durch ein zusätzliches Einkommen mehr verdienen, wird trotzdem nur auf die 1.217,96 € (2024) aufgezahlt. Verdienen Sie durch Ihre Arbeit insgesamt sogar mehr als 1.217,96 € (2024), dann bekommen Sie für diesen Monat keine Ausgleichzulage.
Ist unsere Urlaubszeit noch Erholungszeit oder bereits zu einem guten Teil Arbeitszeit? Noch nie waren die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit so verschwommen.
Einer Umfrage zufolge erwartet jeder dritte österreichische Arbeitgeber, dass seine Mitarbeiter auch während der Urlaubstage digital erreichbar bleiben. Doch darauf reagieren die Beschäftigten recht unterschiedlich. Ein Drittel der Beschäftigten kümmert sich im Urlaub sogar freiwillig um die Arbeit, da sie involviert bleiben möchten. Ein weiteres Drittel der Befragten fühlten sich hingegen regelrecht verfolgt und dazu gedrängt, im Urlaub Anrufe und E-Mails entgegen nehmen zu müssen.
In der Freizeit und am Wochenende ist dieser Trend noch stärker.
Generell sind in Österreich 81 Prozent der Arbeitnehmer auch außerhalb der Arbeitszeit für ihre Firma erreichbar. Drei Viertel davon bekommen aber dafür nichts bezahlt, so die Ergebnisse einer Online-Umfrage der Arbeiterkammer. Von insgesamt 54 Prozent der Befragten wird seitens des Arbeitgebers erwartet, dass sie schnellstmöglich reagieren.
Ganz abgesehen von den arbeitsrechtlichen Problemen ist auch zu bedenken: Wenn Arbeits- und Privatleben immer näher zusammenrücken, steigt die Burn-out-Gefahr. Doch auch andere Beeinträchtigungen sind zu beobachten: schlechterer Schlaf, Konzentrationsstörungen, familiäre Konflikte oder Einschränkungen im Sozial- und Familienleben. 23 Prozent derer, die auch in ihrer Freizeit verfügbar sein müssen, fühlen sich zu erschöpft, um ihren privaten Verpflichtungen wie Haushalt oder Kinderbetreuung nachzukommen.
Arbeitsrechtlich gesehen gibt es keinen Zwang zur ständigen Erreichbarkeit über Handy oder E-Mail.
Allerdings gibt es bestimmte Arbeitsformen, die den dauernden Arbeitseinsatz forcieren. Dazu zählen etwa All-inclusive-Verträge oder aber die sogenannte Rufbereitschaft.
Die kalte Progression und damit die schleichende Steuererhöhung wurde nach langen Forderungen abgeschafft. Damit werden die Österreicherinnen und Österreicher im kommenden Jahr mit knapp 2 Milliarden Euro entlastet. Das bedeutet: Mehr Lohn, aber nicht mehr Steuern. Den Menschen bleibt somit mehr Netto vom Brutto. Die Absetzbeträge, die Rückerstattung und der Bonus der Sozialversicherung sowie die Einkommens- und Einschleifgrenzen werden komplett an die Inflation angepasst.
Neben sozialer Gerechtigkeit ist auch Leistungsgerechtigkeit wichtig. Das Ende der schleichenden Steuererhöhung trägt wesentlich dazu bei. Mit der Erhöhung des Kilometergeldes wird allen geholfen, die ihr privates Auto auch beruflich nutzen. Mit dem „Leistungsdrittel“ wurden diesmal auch bewusst die oberen Steuerstufen entlastet, weil damit ein Zeichen für die Leistungsträger und für den Mittelstand gesetzt werden wollte. So wird denen etwas zurückgegeben, die das ganze Jahr über etwas in das System einzahlen.
Die Schwellenwerte der Steuerstufen für das Jahr 2025
Die neue Regelung ab 2025 sieht vor, dass alle Steuerstufen (außer der Spitzensteuersatz von 55% für Einkommen ab einer Million Euro) um knapp vier Prozent erhöht werden. Es gibt weiterhin 7 Steuerstufen. 2025 sind Einkommen bis zu 13.308 Euro (aktuell 12.816) steuerfrei; keine Änderung gibt es beim Spitzensteuersatz von 55 %. Dieser gilt weiterhin ab einem Einkommen von 1.000.000 Euro.
1. Steuerstufe: Einkommen bis 13.308 € (zuvor 12.816 €) steuerfrei
2. Steuerstufe: Einkommen 13.309 € bis 21.617 € (zuvor 20.818 €) 20 %
3. Steuerstufe: Einkommen 21.618 € bis 35.836 € (zuvor 34.513 €) 30 %
4. Steuerstufe: Einkommen 35.837 € bis 69.166 € (zuvor 66.612 €) 40 %
5. Steuerstufe: Einkommen 69.167 € bis 103.072 € (zuvor 99.266 €) 48 %
6. Steuerstufe: Einkommen 103.073 € bis 1.000.000 € 50 %
7. Steuerstufe: Einkommen über 1.000.000 € 55 %
Anpassungen bei Kilometergeld, Diäten, Kleinunternehmergrenze und Kinderzuschlag
Zusätzlich werden ab 2025 mit dem Kilometergeld und dem Kinderzuschlag weitere Zahlungen angehoben. Auch die Inlands-Tages- und Nachtspesen werden angepasst. Finanziert werden diese Maßnahmen mit dem sogenannten flexiblen Drittel der durch die Abschaffung der Kalten Progression frei gewordenen Entlastungssumme (651 Mio. Euro).
Kilometergeld
Ab 2025 wird es in Österreich ein einheitliches Kilometergeld, unabhängig vom verwendeten Fahrzeug geben. Aktuell beträgt das Kilometergeld für Pkw 42 Cent/km, für Motorfahrräder und Motorräder 24 Cent/km und für Fahrräder 38 Cent/km. Für 2025 wurde das Kilometergeld auf einheitliche 50 Cent pro Kilometer festgelegt. Der Kostenersatz bei der Öffi-Nutzung auf Dienstreisen soll ebenfalls attraktiver werden.
Diäten und Dienstwohnungen
Tages- und Nächtigungsgelder für Inlandsdienstreisen werden ebenfalls erhöht, um die steigenden Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Das Tagesgeld wird mit 2025 auf 30 Euro angehoben, das Nächtigungsgeld auf 17 Euro.
Bei Dienstwohnungen wird die gänzlich sachbezugsfreie Wohnfläche auf 35 Quadratmeter erhöht, und Gemeinschaftsräume werden nicht mehr wie bisher jedem einzelnen Bewohner voll zugerechnet, sondern aliquot. Dies sei für allem für Industrie und Tourismus wichtig, erklärte Brunner.
Kleinunternehmergrenze
Auch die Kleinunternehmergrenze wird von 35.000 auf 55.000 Euro angehoben. Diese Grenze entscheidet darüber, ob man noch als Kleinunternehmer gilt oder der Regelbesteuerung unterliegt. Die neue Grenze gilt sowohl in der Umsatz- als auch in der Einkommensteuer.
Kinderzuschlag
Für alleinverdienende bzw. erwerbstätige alleinerziehende Personen mit geringem Einkommen wird der Kinderzuschlag in Form eines erhöhten Absetzbetrages von 60 Euro pro Monat und Kind ins Dauerrecht übernommen. Dies sei „sozial treffsicher“, unterstrich Kogler. Betroffen seien rund 250.000 Kinder, sagte Sozialminister Rauch, die Maßnahme sei ein „enorm wichtiger Schritt im Kampf gegen die Kinderarmut“.
Im Urlaub krank zu werden, ist unangenehm. Allerdings verlieren Sie die Urlaubstage, an denen Sie krank werden, unter bestimmten Voraussetzungen nicht.
Ihr Urlaub wird bei Krankheit unterbrochen, wenn:
- die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert,
- die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde
- Sie Ihrem Arbeitgeber die Erkrankung spätestens nach 3 Tagen mitteilen und
- bei Wiederantritt des Dienstes unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung vorlegen.
Krankheit verlängert Urlaub nicht
Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert Ihren Urlaub allerdings nicht. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist oder Sie wieder gesund sind, müssen Sie sofort wieder arbeiten gehen.
Wichtig!
Die Tage, an denen Ihr Urlaub wegen Krankheit unterbrochen ist, zählen nicht als Urlaubstage.
Erkrankung im Ausland
Wenn Sie im Ausland erkranken, müssen Sie neben dem ärztlichen Zeugnis eine behördliche Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass das ärztliche Zeugnis von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. Diese Bestätigung brauchen Sie nicht, wenn Sie nachweisen können, dass Sie in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt wurden.
E-Card & Urlaubskrankenschein
Sie sind kurz davor, in den Urlaub aufzubrechen: Dann sollten Sie auch vorsorgen, dass Sie im Fall der Fälle ohne lästige Formalitäten zum Arzt gehen können. Je nach Reiseziel gelten dafür andere Regeln.
Wo gilt die Europäische Krankenversicherungskarte?
In der EU, in Großbritannien, Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und in der Schweiz brauchen Sie beim Arzt nur Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) für die Krankenbehandlung vorweisen. Diese befindet sich auf der Rückseite Ihrer E-Card. Bitte kontrollieren Sie vor der Abreise, ob Ihre EKVK noch nicht abgelaufen ist.
In Bosnien-Herzegowina, Serbien und in Montenegro gilt die EKVK auch. Sie müssen sie aber vor einer Behandlung beim zuständigen Sozialversicherungsträger vorlegen und sich einen ortsüblichen Behandlungsschein holen.
TIPP
Mit Ihrer Krankenversicherung sind im Ausland nur die Kosten für Akut-Fälle abgedeckt. Fahren Sie nur ins Ausland, um sich einer bestimmten Behandlung zu unterziehen, müssen Sie selbst zahlen.
Achtung!
Die Kosten für die Behandlung werden nur dann übernommen, wenn Sie diese bei einem Vertragspartner der Sozialversicherung im Ausland in Anspruch nehmen.
TIPP
Sie haben in Ausland etwas für Ihre Behandlung zahlen müssen?
- Verlangen Sie dafür eine Rechnung auf der die erbrachten Leistungen möglichst detailliert oben steht, z.B. Injektion, Wunde nähen usw. Je mehr oben steht, desto mehr kann die Krankenkasse refundieren.
- Wenn möglich, sollte die Rechnung auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sein.
- Reichen Sie Rechnung samt Zahlungsbeleg bei Ihrer Krankenkasse ein und geben Sie Ihre Bankverbindung an.
- Sie erhalten 80 % der Kosten zurück, die österreichische VertragspartnerInnen für die erbrachten Leistungen bekommen hätten.
Die Arbeiterkammer Niederösterreich unterstützt betroffene Mitglieder der aktuellen Unwetterschäden.
Mit der eigenen Katastrophenhilfe der Arbeiterkammer Niederösterreich werden bis zu 1.000 Euro gewährt, damit Schäden an Häusern und Wohnungen umgehend beseitigt werden können. „Die gesamte Arbeiterkammer hilft und steht in so einer Situation ganz besonders an der Seite der betroffenen ArbeitnehmerInnen“, so KR Harald Sterle und KR Josef Hager.
Die Arbeiterkammer Niederösterreich unterstützt Mitglieder, die Schäden an ihrem Hauptwohnsitz haben. Die Direkthilfe kann für Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen im Wohnbereich beantragt werden. Kein Anspruch besteht, wenn der Schaden durch eine Versicherung zur Gänze gedeckt ist.
Die Anträge können direkt in den AK-Bezirksstellen gestellt werden.
Katastrophenhilfe: Die AK hilft ihren Mitgliedern | Arbeiterkammer Niederösterreich
Am 23. Mai, der Vortag der Kammer-Vollversammlung, fand die fraktionelle Sitzung mit den scheidenden und zukünftigen Kammerrätinnen und Kammerräten statt. Hierbei wurden unter anderem die Wahlen in den Fraktionsvorstand durchgeführt.
Bei der Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich wurden insgesamt 110 Kammerrätinnen und Kammerräte der unterschiedlichen Fraktionen angelobt, welche sich wieder für die Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einsetzen.
Aufgrund des Wahlergebnis verlor Josef Hager sein Amt als Vizepräsident. In seiner Abschiedsrede bedankt er sich für die gute Zusammenarbeit in der Arbeiterkammer Niederösterreich und für den respektvollen Umgang unter den verschiedenen Fraktionen. Josef Hager bleibt aber weiterhin als Kammerrat in der Arbeiterkammer tätig.
Bei der anschließend stattfindenden konstituierenden Kontrollausschusssitzung der Arbeiterkammer Niederösterreich wurde unser Kammerrat Robert Scherz zum Vorsitzenden dieses wichtigen Ausschusses gewählt.
Wir gratulieren recht herzlich!
Das neue Team des NÖAAB-FCG AK Fraktionsvorstandes
Kraft ihrer Funktion: NÖAAB Landesobfrau LR Mag. Christiane Teschl-HofmeisterFCG-Landesvorsitzender Ing. Matthias Deiser, MSc
Fraktionsvorsitzender: KR Harald Sterle
Fraktionsvorsitzender-Stv.: KR Josef Hager
KR Andreas Schauer
KR Thomas Svejda
KR Kerstin Pichler
Finanzreferent: KR Robert Scherz
Protokollführer: KR Andreas Schauer
Weitere Mitglieder: NÖAAB LGF Katja Seitner
KR Kerstin Pichler
KR Uwe Mitter
KR Sonja Hör
KR Hannes Neuwirth
Fraktionskontrolle
KR Johann Werl
KR Reinhard Poppinger