Eigene Wohnung – Eigene Kosten

Für alle – egal wie viel man verdient – ist die Miete ein großer Posten im monatlichen Budget. Deshalb sollte man sich schon vor der Wohnungssuche genau überlegen, was man dafür ausgeben kann, ohne auf allzu viel verzichten zu müssen.

Der Mietmarkt

Miete ist nicht gleich Miete. Ihre Höhe hängt von vielen Faktoren ab: vom allgemeinen Wohnungsmarkt, vom Viertel, in dem die Wohnung liegt, und von Zustand und Größe des Objekts. Wenn du viele Inserate liest und dir Wohnungen anschaust, bekommst du schnell ein gutes Gefühl für die aktuelle Lage. Zusätzlich kannst du dich bei den Mieterberatungsstellen beraten lassen.

Was kommt neben der Miete noch auf dich zu?

Die Miete wird einen erheblichen Teil deiner monatlichen Ausgaben ausmachen, aber sie ist nicht alles. Mehr als ein Drittel solltest du dafür nicht einplanen.

Tipp

Achte auch darauf, was alles in der Miete enthalten ist, die du an die Hausverwaltung bezahlen sollst. Manchmal, z. B. wenn es im Haus eine Zentralheizung gibt, sind die Warmwasser- und Heizkosten schon bei der Bruttomiete dabei. Manchmal kommen sie noch extra dazu. Schau genau hin! Eine höhere Bruttomiete inklusive Heizung kann billiger sein als eine niedrigere, bei der die Heizkosten extra zu bezahlen sind. Strom, Alltägliches und andere Zahlungen kommen jedenfalls noch auf dich zu.

Kosten­überblick

  • Einmalige Ausgaben: Provision, Kaution, Möbel, Elektrogeräte, Ge­brauchs­gegen­stände wie Töpfe und Geschirr, Wohnaccessoires, z. B. Pflanzen, De­koration, Mistkübel
  • Strom: Dein eigener Verbrauch in deiner Wohnung. Der allgemeine Strom­ver­brauch, z. B. die Beleuchtung im Stiegenhaus, ist Teil deiner Monats­miete.
  • Lebenshaltungskosten: Alles, was deinen Alltag ausmacht, also Lebens­mittel, Kleidung, Kosmetik, Ausgehen, Freunde treffen, Freizeitgestaltung, Hobbys, Handy, Internet, Reisen …
  • Kleiner Tipp: Falls du noch nicht genau weißt, wie viel das im Monat ist, schrei­be einfach alle deine Ausgaben auf. Nach zwei bis drei Monaten siehst du schon, wie viel du brauchst und wo du vielleicht sparen könntest.
  • Schule / Lehre / Uni: Arbeitsgeräte wie Laptop/Computer, Drucker, Festplatten;
    Papier und Schreibzeug, Bücher, möglicherweise Gebühren, Aus­lands­auf­ent­halte, Exkursionen …
  • Mobilität: gegebenenfalls Benzinkosten, Steuer, Reparatur und Stellplatz für dein Auto, Tickets für die öffentlichen Verkehrsmittel
  • Versicherungen: Prämien für Haushaltsversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, gegebenenfalls Kfz-Versicherung

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Warnung vor Betrugs-eMail im Namen der Post!

Alle Jahre wieder häufen sich in der Herbstzeit Fake-Nachrichten, die eine Paketlieferung ankündigen oder von Problemen mit einer Paketlieferung berichten. Ziel der Betrüger:innen ist es, an Daten ihrer gutgläubigen Opfer zu kommen. Die Arbeiterkammer warnt vor einer ganz aktuellen Betrugs-eMail, die im Namen der Österreichischen Post verschickt wird und in der es um exakt 2 Euro geht!

Der Online-Handel boomt und damit auch die Flut an Paketen. Fast jede:r erwartet daher irgendwann ein Paket, auch von der Post. Diesen Umstand machen sich Unbekannte jetzt zu Nutze und versenden im Namen der Österreichischen Post täuschend echt aussehende Fake-eMails in denen es um „fehlenden Versandkosten“ geht. Die Nutzer werden dabei zum „Versandkosten bezahlen“ und zum Anklicken eines Links aufgefordert, ansonsten könne das bestellte Paket nicht versendet werden.

Ganz konkret heißt es in der eMail-Nachricht:
„Sehr geehrter Kunde, Wir können Ihr Paket aufgrund fehlender Versandkosten nicht liefern – Ihr Paket: (224023977310125007) – Betrag: 2,00 € – Datum 24/09/2023 – Ihr Paket wird versendet, wenn die Zahlung abgeschlossen ist – Link: Versandkosten bezahlen – Freundliche Grüße, Ihr Post-Team“

Die Arbeiterkammer warnt davor diesen Link anzuklicken, denn es handelt sich um eine klassische Betrugsnachricht! Solche Links führen zur Installation von speziellen Programmen am PC oder Handy, mittels derer sensible Online-Bankingdaten ausgelesen werden können.

Tipps

  • Denken geht vor Klicken: Niemals Links anklicken, wenn in eMails oder SMS von unbekannter Seite dazu aufgefordert wird
  • Auch wenn gerade ein Paket oder eine andere Postsendung erwartet wird gilt: Bei Unklarheiten immer an den Versender wenden. Dieser zahlt regelmäßig auch die Portokosten an den Zustelldienst.
  • Niemals Zahldaten (wie z.B. Debitcard- oder Kreditkartennummern) bekanntgeben.
  • eMails und SMS zu angeblichen Problemen bei der Postzustellung löschen.
  • Für die vereinbarte Zustellung eines Pakets ist grundsätzlich der Onlineshop / der Versender verantwortlich und nachweispflichtig.

Kostenlose Pensionsversicherung und Angehörigenbonus für pflegende Angehörige

Für Personen, die nahe Angehörige unter gänzlicher bzw. erheblicher Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen, gibt es zwei Möglichkeiten um ohne Beitragszahlungen Pensionsversicherungszeiten zu erwerben: entweder die Selbstversicherung für pflegende Angehörige oder die Weiterversicherung für pflegende Angehörige. Diese wichtige Leistung der Pensionsversicherung besteht schon lange – oft fehlen aber Informationen darüber.

Seit Juli 2023 gibt es für diesen Personenkreis zusätzlich noch einen Angehörigenbonus. Dieser beträgt heuer € 750 und im nächsten Jahr sind es € 1500.

Selbstversicherung für pflegende Angehörige – § 18b Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Diese Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger kann auch neben einer Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch genommen werden.

Voraussetzungen

  • Pflege eines/einer nahen Angehörigen
  • Pflege in häuslicher Umgebung
  • Wohnsitz im Inland
  • erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege
  • Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 3

Die Selbstversicherung für pflegende Angehörige ist nicht möglich in der Zeit, wenn…

  • eine Eigenpension aus einer gesetzlichen Pensionsversicherung oder aliquotes Pflegekarenzgeld bezogen wird, oder
  • wenn jemand auf Grund eines anderen Pflegefalles selbstversichert ist oder eine Selbstversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes besteht

 Beginn und Ende der Selbstversicherung

  • Die Selbstversicherung beginnt mit dem Zeitpunkt, den die pflegende Person wählt. Frühestens jedoch mit dem ersten Tag des Monats in dem die Pflege beginnt. Spätestens mit dem Monatsersten nach Antragstellung
  • Rückwirkend kann die Selbstversicherung höchstens ein Jahr vor der Antragstellung eingegangen werden
  • Die Selbstversicherung endet mit Ende des Kalendermonats, in dem eine der Voraussetzungen wegfällt oder die pflegende Person den Austritt aus dieser Versicherung erklärt

Kosten und Beitragsentrichtung

  • Der versicherten Person entstehen dabei keine Kosten. Die Beiträge werden zur Gänze aus Mitteln des Bundes getragen
  • Die Selbstversicherung bietet daher die Möglichkeit: kostenlos Versicherungszeiten zu erwerben
  • Als monatliche Beitragsgrundlage gilt ein Betrag von € 2.090,61

Weiterversicherung für pflegende Angehörige
Personen, die aus der Pflichtversicherung ausgeschieden sind, um nahe Angehörige zu pflegen, können sich in der Pensionsversicherung weiterversichern.

Voraussetzungen

  • Anspruch der oder des pflegebedürftigen Angehörigen auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3
  • gänzliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege in häuslicher Umgebung
  • Vorliegen bestimmter Vorversicherungszeiten

Diese Begünstigung kommt pro Pflegefall nur für eine Person in Betracht und bleibt auch während eines zeitweiligen stationären Krankenhausaufenthaltes der zu pflegenden Person aufrecht. Die Beiträge werden wie bei der Selbstversicherung zur Gänze vom Bund getragen.

Weitere Details zu Informationen „Freiwillige Versicherungen“
Informationen zu Angehörigenbonus
Betreuende und pflegende Angehörige

Berufsorientierungs-App BOTOGO

Damit ist es für Eltern und Lehrkräfte noch einfacher, ihre Kinder und Schüler*innen bei der Suche nach der passenden Berufswahl zu unterstützen.

Mit den Kids über ihre berufliche Zukunft zu plaudern und ihre Wünsche herauszufinden ist mit der BO-App BOTOGO ganz einfach und bequem: In drei Phasen können die Interessen des Kindes herausgefiltert werden, die dazu passenden Berufe werden vorgeschlagen und dann weitere Schritte wie Informationsangebote bei Messen oder Schnuppermöglichkeiten bei Unternehmen in der Region angezeigt. Die Kinder werden so auf dem Weg zum passenden Beruf bestens unterstützt!

Und so funktioniert`s

  • Auf die Website botogo.at gehen oder die App BOTOGO im App Store (iOS) oder bei Google Play (Android) herunterladen.
  • Dort anmelden und ein Profil für das Kind/die Kinder anlegen
  • Und los geht’s: gemeinsam Interessen erkunden
  • Interessante Berufe und wichtige Infos dazu finden und merken
  • Möglichkeiten zum Reinschnuppern bekommen

Erkunden

Die erste Phase „Erkunden“ hilft dem Kind und den Eltern, über Kriterien nachzudenken, die für die Berufswahl relevant sind. Von der Anfangsfrage „Was interessiert Ihr Kind?“ wird aus einer Liste (Computer spielen, Babysitten, Dekorieren, Garten gestalten usw.) bis zur Frage der Kompetenzen des Kindes (Geduld, Berichte schreiben, Dinge erklären usw.) gemeinsam mit dem Kind ein individuelles Kompetenz- und Interessenprofil erstellt.

Auswählen

In der zweiten Phase „Auswählen“ geht es um das Finden passender Berufsbilder. Ein Algorithmus durchsucht Datenbanken nach Berufen, die den Wünschen und Interessen des Kindes entsprechen. Eltern und Kind werden über die jeweiligen Anforderungen und Aufgaben des Berufs informiert. 

Durchstarten

In der dritten Phase „Durchstarten“ werden die relevanten Infos und Werkzeuge bereitgestellt. Es werden Informationsveranstaltungen vorgeschlagen, es werden Betriebe angeführt, die kontaktiert werden können. Von Jobmessen bis zu berufspraktischen Tagen werden die Möglichkeiten angeführt, sich den interessanten Berufen anzunähern.

Zum Video →

Schutzklausel sichert Pensionen

Die steigenden Lebenshaltungskosten sind auch für unsere Pensionist:innen eine große finanzielle Herausforderung. Umso mehr ist es nachvollziehbar, dass der optimale Zeitpunkt für den „Start“ in die Pension für viele zur Rechenaufgabe wurde. Dies ist damit zu erklären, dass die durchschnittliche Einkommensentwicklung nicht vom letzten Jahr, sondern von dem Zeitpunkt zwischen dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor einem Pensionsantritt herangezogen wird. Das bedeutet, dass die Aufwertung der tatsächlichen Inflationsentwicklung um zwei Jahre hinterherhinkt. Die derzeit hohen Lohn- und Gehaltsabschlüsse hätten erst ab dem Jahr 2025 einen positiven Effekt in der Pensionsberechnung gebracht. Aber: noch nicht alle Versicherten sind von der Neuerung erfasst, wie bspw. Langzeitversicherte und Invaliditätspensionist:innen. Diese Regelungen wurden gestern nach dem Ministerrat vorgestellt. Die entsprechenden Gesetzestexte werden folgen.

Neue Schutzbestimmung

Nun wurde von der Regierung – auch auf Intervention unserer Fraktion – für Personen, die 2024 regulär ihre Alterspension antreten oder die bereits dieses Jahr in Korridorpension gehen könnten – aber erst 2024 davon Gebrauch machen – eine Wertsicherung im Pensionskonto geschaffen. Die sogenannte Schutzklausel für Neupensionen verhindert die oben skizierten Nachteile.

Maßnahmenpakete Pensionen

In den vergangenen Wochen und Monaten wurden zahlreiche Abfederungsmaßnahmen auf Bundesebene beschlossen. Neben den allgemeinen Anti-Teuerungsmaßnahmen kam es 2023 zu deutlich höheren Pensionserhöhungen als in den Jahren zuvor. Zusätzlich wurde eine zweijährige Aussetzung der Pensionsaliquotierung beschlossen.

Werte für 2024

Die Pensionen für das kommende Jahr werden bis zu einem Gesamtpensionseinkommen von 5.850 Euro (monatlicher Höchstbetrag) um 9,7 Prozent erhöht. Alle höheren Pensionen werden um einen Fixbetrag von 567,45 Euro angehoben. Eine weitere Maßnahme, die den Pensionist:innen zugutekommt.

Vorsicht bei Lockangeboten für Sparzinsen!

Für täglich fälliges Geld gibt’s bei Filialbanken Minizinsen, Direktbanken, etwa dad.at, Renault-bankdirekt.at bieten Neukund*innen mehr Zinsen an: 0,5 bis 2,6 Prozent.

Tagesgeldzinssätze mit Stolpersteinen

Vorsicht: Die attraktiven Tagesgeldzinssätze haben oft nicht gleich ersichtliche Stolpersteine – sie fallen nach einem Aktionszeitraum tief oder sind von der Bank einseitig änderbar. Und das alles, obwohl Österreicher*innen über 200 Mrd. Euro auf täglich fälligen Spareinlagen bunkern. Die AK verlangt: Rauf mit den Sparzinsen für täglich fällige Spareinlagen. 

„Direktbanken bieten deutlich höhere Sparzinsen für Neukund*innen“, sagen die AK Konsument*innenschützer. Es gibt einige mögliche Stolpersteine, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind. Der Spitzenzinssatz der dad.at von 2,6 Prozent ist nur für Neukund*innen und gilt nur für sechs Monate. Bestandskund*innen bekommen nur 1,75 Prozent.“

„Viele Tagesgeld-Angebote haben Grund-, Basis- bzw. Mindestzinssätze, die meist nur mickrige 0,01 Prozent betragen. Das Kraut wird nur fett durch zugeschlagene Bonus-, Sonder- oder Premiumzinsen‘“, erklären die AK Expert*innen. Stolperstein: Diese als freiwillig bezeichneten Bonuszinsen & Co gelten teils nur in festgelegten Aktionszeiträumen oder sind von der Bank einseitig abänderbar.

Ein Beispiel: So heißt es etwa auf der Website der Easybank.at, dass ab 31. Oktober für alle Einlagen der Grundzinssatz von 0,01 Prozent gilt. Achtung, zudem gibt es Spesen, die für einzelne Sparkonten verrechnet werden.

Die Arbeiterkammer legt Sparern den AK-Bankenrechner nahe, mit dem neben Sparprodukten auch Girokonten, Privatkredite und Bausparangebote verglichen werden könnten.