Menschen mit schweren Behinderungen haben oft große Probleme am Arbeitsmarkt: Eine geeignete Stelle zu finden, ist oft unmöglich. Deshalb gibt es Integrative Betriebe.
TIPP:
Die Gebärdensprachvideos des ServiceCenters ÖGS.barrierefrei informieren gehörlose und hörbeeinträchtigte Arbeitnehmer*innen über ihre Rechte in der Arbeitswelt. Hier geht’s zum Video: Integrative Betriebe.
Wer kann in einem Integrativen Betrieb arbeiten?
In Integrativen Betrieben können jene Menschen beschäftigt werden, die auf Grund der Art und Schwere ihrer Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch nicht oder nicht wieder tätig sein können. Sie müssen aber eine wirtschaftlich verwertbare Mindestleistung erbringen können.
Aufgaben
Integrative Betriebe sind modular aufgebaut und umfassen ein Modul Beschäftigung, ein Modul Berufsvorbereitung und ein Modul Dienstleistungen. Menschen mit Behinderungen können ihre Leistungsfähigkeit entwickeln, erhöhen oder wiedergewinnen. So soll die Eingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden.
Der Arbeitsplatz in einem Integrativen Betrieb ist nicht als Dauerarbeitsplatz gedacht. Wenn eine Vermittlung in einen anderen Betrieb nicht möglich ist, bleibt er den Beschäftigten aber erhalten.
Aufnahme
Es gibt einige Voraussetzungen für die Aufnahme in einen Integrativen Betrieb. Ein Beraterteam aus Vertreter*innen von Land, Arbeitsmarktservice und Sozialministeriumservice sowie der Leitung des jeweiligen Integrativen Betriebes berät über die Aufnahme.
Eventuell werden noch Vertreter*innen von Sozialversicherungsträgern, Arbeiterkammern und Wirtschaftskammern sowie Fachexpert*innen für Rehabilitation beigezogen.
Geschäftsführ*innen von Integrativen Betrieben sind bei der Aufnahme an die Empfehlungen des Beratungsteams gebunden. Auf die Aufnahme in einen Integrativen Betrieb besteht kein Rechtsanspruch.
Beschäftigung
Der Integrative Betrieb übernimmt es, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen bereitzustellen. Es besteht ein voll sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, das sich am jeweils geltenden Kollektivvertrag orientiert.
Die Europäische Zentralbank hat in den vergangenen Monaten die Leitzinsen mehrmals erhöht. Gleichzeitig mit den Zinssätzen steigen auch die Rückzahlungsraten für Kredite mit variablen Zinssätzen.
Um die Finanzierung der eigenen vier Wände zu sichern, wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgelegt. Bei Problemen mit Eigenheim-Finanzierungen verzichten österreichische Banken 12 Monate lang auf die Verrechnung von Verzugszinsen und Mahngebühren. Außerdem soll auch die Transparenz in Bezug auf die Sparzinsen gesteigert werden. Dazu wird eine Plattform bei der Nationalbank (OeNB) installiert, welche die Konditionen für Spareinlagen der Geldhäuser zusammenfasst und veröffentlicht. Dies ermöglicht den Sparern eine unkomplizierte und ständige Übersicht über die Angebote der unterschiedlichen Banken.
Zur Belebung des Wettbewerbs wird das Finanzministerium ein zusätzliches Angebot für Sparerinnen und Sparer schaffen: Der Bundesschatz wird wiederbelebt. Unter diesem Titel gibt die Republik Österreich fest verzinste Staatsanleihen an Private aus. Das bietet eine sichere Möglichkeit, zu attraktiven Konditionen Geld anzulegen.
Stellung (Musterung) Alle volljährigen männlichen österreichischen Staatsbürger müssen Präsenz- oder Zivildienst leisten und sind bis zu ihrem 35. Geburtstag zur Stellung verpflichtet.
Die Stellung erfolgt grundsätzlich in dem Kalenderjahr, in dem der Stellungspflichtige 18 Jahre alt wird.
Die dafür notwendige Zeit muss dem Stellungspflichtigen vom Betrieb frei gegeben werden.
Einberufung sofort melden! Die Einberufung ist unverzüglich dem/der Arbeitgeber*in zu melden. Ab dem Zeitpunkt der nachweislichen Mitteilung an den Betrieb gilt für den Beschäftigten ein Kündigungs- und Entlassungsschutz, der nur von einem Gericht aufgehoben werden kann.
Grundsätzlich endet der Kündigungs- und Entlassungsschutz einen Monat nach Beendigung des Präsenz- oder Zivildienstes.
Arbeitsrechtliche Bestimmungen Das Arbeitsverhältnis bleibt aufrecht. Allerdings ruhen die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und die Verpflichtung der Arbeitgeber*in zur Entgeltleistung.
Für den Zeitraum des Präsenz-, oder Zivildienstes haben die Betroffenen keinen Anspruch auf Urlaub sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Weiterbeschäftigungszeit bei Lehrlingen Der Fristablauf für die Weiterbeschäftigung von ausgelernten Lehrlingen (sog. „Behaltepflicht“) wird durch die Leistung des Präsenz- oder Zivildienstes gehemmt. Die Hemmung beginnt mit dem Tag der Einberufung und endet mit dem Tag der Entlassung aus dem Präsenz- oder Zivildienstes. Der noch offene Teil der Weiterbeschäftigungszeit schließt an den Präsenz- oder Zivildienstes an.
Einvernehmliche Auflösung Eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen. Außerdem muss ein Arbeits- und Sozialgericht oder die Arbeiterkammer bestätigen, dass der Beschäftigte über den Kündigungs- und Entlassungsschutz belehrt wurde.
Achtung Arbeitspflicht! Nach Beendigung des Präsenz- oder Zivildienstes besteht Arbeitsverpflichtung. Tritt der Arbeitnehmer aus seinem Verschulden die Arbeit nicht innerhalb von sechs Werktagen an, so stellt dies einen Entlassungsgrund dar.
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Das FSJ ist ein Projekt für junge Erwachsene. Es bietet die Möglichkeit, sich sozial zu engagieren und eigene Fähigkeiten und Grenzen zu entdecken.
Ziele des FSJ sind unter anderem
die Stärkung sozialer Kompetenzen,
Berufsorientierung,
das Kennenlernen von Arbeitsfeldern im Sozialbereich und
die Förderung des freiwilligen Engagements.
Achtung: Für die Zeit des FSJ gibt es keine Freistellungsverpflichtung des/der Arbeitgerbers*in. Somit auch kein Kündigungsschutz bei aufrechtem Dienstverhältnis.
FSJ als Zivildienstersatz Zivildienstpflichtige junge Männer können anstelle des Zivildienstes ein Freiwilliges Soziales Jahr leisten.
Voraussetzung:
Zivildienstantrag nach der Stellung
Einsatz muss mindestens zehn Monate dauern, damit er angerechnet werden kann.
Bei der 8. Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich im Herbst 2022 forderte die NÖAAB-FCG AK Fraktion gratis Mittagessen für Pflichtpraktikant*innen im Gesundheitswesen.
Umso mehr freut es uns, dass die NÖ Landesgesundheitsagentur (LGA) nun ein neues Essensangebot für Berufspraktikantinnen und –praktikanten in der LGA ins Leben gerufen hat. So erhalten ab sofort alle Berufspraktikantinnen und -praktikanten ohne Dienstverhältnis im Rahmen des Praktikums gratis Mittagessen an ihren Praktikumstagen. Mit dem neuen gratis Essenangebot in der LGA wurde ein weiterer Mehrwert geschaffen, der ein Praktikum attraktiv macht.
Somit wurde die eingebrachte Forderung bei der 8. Vollversammlung unserer NÖAAB-FCG AK Fraktion schon teilweise erfüllt.
Die Reiselust ist heuer groß wie nie. Doch vor Flugverspätungen oder gar Ausfällen sind Reisende leider nie ganz gefeit. Und auch am Urlaubsort angekommen kann so einiges schiefgehen. Die Konsumentenberaterinnen der AK Niederösterreich wissen, wie man damit am besten umgeht. Sie beraten Reisende direkt auf dem Flughafen Wien-Schwechat, um ihnen einen angenehmen Urlaub mit den wichtigsten Tipps im Gepäck zu ermöglichen. „Die Urlaubszeit ist für die Arbeitnehmerinnen die kostbarste Zeit des Jahres. Angesichts der massiven Teuerung ist Urlaub umso wertvoller geworden. Die Konsumentenschützerinnen der AK Niederösterreich stehen den Reisenden daher auch heuer mit Rat und Tat zur Seite, damit sie bei Problemen bestmöglich informiert sind und zu ihrem Recht kommen – heuer zum mittlerweile 20. Mal.
Bis 13. August direkt vor Ort
Die Konsumentenschützerinnen der Arbeiterkammer Niederösterreich stehen am Flughafen Wien-Schwechat an einem eigenen Infoschalter im Terminal 1 für Tipps und Fragen zur Verfügung – freitags von 14 bis 19 Uhr, samstags und sonntags von 7 bis 12 Uhr. Um möglichst viele Urlauberinnen informieren zu können, sind sie an den Wochenenden bereits zu den frühmorgendlichen Abflugzeiten der Chartermaschinen vor Ort. Beim Infoschalter erhalten die Reisenden zudem die Broschüre „Gute Reise“ mit allen wichtigen Tipps zu Problemen rund um Urlaub und Flug. Tausende Urlauberinnen und Urlauber nutzen diesen Service Jahr für Jahr.
Weitere Informationen
Die AK-Konsumentenberaterinnen helfen unter der Hotline 05 7171 23 000 bei Problemen rund um Flug und Reise. Die Broschüre „Gute Reise“ kann dort auch kostenlos bestellt werden. Außerdem steht sie unter noe.arbeiterkammer.at/broschueren zum Download bereit.
Finden Sie heraus, welche Reiseversicherung Sie für Ihren Urlaub brauchen.
Reiseversicherung – Was muss sein? Welche Versicherungen sind für Reisende wichtig, worauf sollte bei der Wahl geachtet werden und was ist im Schadensfall zu tun. Mit AK Konsumentenschutz-Experte Mag. Thomas Grünberger.
Wenn Sie mehrmals und länger im Jahr verreisen, ist ein Jahresvertrag definitiv die günstigere Option.
Verreisen Sie alleine, mit Familie, mit anderen?
Familienschutz ist für Einzelpersonen ungeeignet und umgekehrt.
Wie teuer ist/sind die Reise/n?
Als Faustregel gilt: Je teurer die Reise, desto wichtiger vor allem die Stornoversicherung.
In welche/s Urlaubsland/-länder verreisen Sie?
Absolvieren Sie eine Fernreise, hilft es Ihnen nicht, wenn Ihre Versicherung europaweit gilt. Kennen Sie sich mit den Gegebenheiten vor Ort nicht aus, ist vielleicht eine Reise-Assistance-Leistung eine Option.
Sind Sie im Reiseland sozialversichert?
Prüfen Sie, ob die Europäische Krankenversicherungskarte (Rückseite der e-card) in Ihrem Zielland gilt. Machen Sie sich außerdem ein Bild, wie hoch Kosten wie z. B. Krankenhausaufenthalte in diesem Land ausfallen und ob sie im Voraus bezahlt werden müssten.
Womit reisen Sie (Zug, PKW, Flugzeug, zu Fuß, Schiff, Autostopp, …)?
Gepäckversicherung kann bei Flugreisen sinnvoll sein.
Haben Sie oder Mitreisende chronische Erkrankungen oder bestehen körperliche Beeinträchtigungen, die zu berücksichtigen sind?
Was ist der Zweck Ihrer Reise?
„Normaler“ Urlaub, also Badeurlaub oder Besichtigungsreise oder vielleicht sogar zur Sportausübung, was zusätzliche Unfall-Risiken mit sich bringt.
Was haben Sie schon?
Besitzen Sie schon eine Jahres-Reiseversicherung? Oder sind Sie schon abgesichert, z. B. durch eine private Kranken- oder Unfallversicherung, die Privathaftpflichtversicherung der Haushaltsversicherung, durch die Kreditkarte, eine Mitgliedschaft im Automobilclub?
Diese Website verwendet technisch notwendige Cookies und das Analyse-Plugin WP Statistics, um Besucherzugriffe anonym auszuwerten und unser Angebot zu verbessern. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Cookies helfen, Ihr Website-Erlebnis zu verbessern. Mit Klick auf "Akzeptieren" stimmen Sie der Nutzung aller Cookies zu. Mit "Einstellungen" können Sie die Auswahl einschränken.
Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern, während Sie durch die Website navigieren. Von diesen werden die Cookies, die nach Bedarf kategorisiert werden, in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der grundlegenden Funktionen der Website wesentlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, mit denen wir analysieren und verstehen können, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Browser gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies zu deaktivieren. Das Deaktivieren einiger dieser Cookies kann sich jedoch auf Ihre Browser-Erfahrung auswirken.
Notwendige Cookies sind unbedingt erforderlich, damit die Website ordnungsgemäß funktioniert. Diese Kategorie enthält nur Cookies, die grundlegende Funktionen und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.
Funktionale Cookies helfen dabei, bestimmte Funktionen auszuführen, wie z. B. das Teilen des Inhalts der Website auf Social-Media-Plattformen, das Sammeln von Feedbacks und andere Funktionen von Drittanbietern.
Performance-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren, was dazu beiträgt, den Besuchern ein besseres Benutzererlebnis zu bieten.
Analytische Cookies werden verwendet, um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies liefern Informationen zu Kennzahlen wie Besucherzahl, Absprungrate, Traffic-Quelle usw.
Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern relevante Werbung und Marketing-Kampagnen anzubieten. Diese Cookies verfolgen Besucher über Websites hinweg und sammeln Informationen, um maßgeschneiderte Werbung bereitzustellen.