Sie haben Probleme beim Bezahlen ihrer Rechnungen? Das können Sie tun, um die Strom- und Gaspreissteigerungen abzufedern.
Zu aller erst sollten Sie möglichst rasch Ihren jeweiligen Energieanbieter kontaktieren, um individuelle Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Wenn Sie Ihre Jahresabrechnung erhalten und mit einer hohen Nachzahlung konfrontiert sind, die Sie nicht auf einmal zahlen können, haben Sie den gesetzlichen Anspruch auf Ratenzahlungsvereinbarung von bis zu 18 Monaten. Dieses Recht gilt aber derzeit nur für Stromkund*innen.
Armutsbetroffene Haushalte, die GIS-befreit sind, haben Anspruch auf Befreiung der Ökostromförderkosten. Sie müssen aber einen Antrag stellen, und zwar beim Gebühren Info Service.
Wenn Sie vor der Abschaltung von Strom und Gas stehen, haben Sie das Recht, sich auf die sogenannte Grundversorgung zu berufen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Grundversorgung, sowie einen Musterbrief für den Lieferantrag auf Grundversorgung.
Wenn Sie die finanziellen Belastungen Ihrer Energierechnungen gar nicht mehr stemmen können, sollten Sie sich an eine soziale Beratungsstelle wenden. Die Regulierungsbehörde E-Control bietet hier eine Auflistung der Beratungsstellen inkl. Überbrückungshilfen nach Bundesländern an.
AK Niederösterreich-Mitglieder haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, unseren Energiebonus in Höhe von 200 Euro zu bekommen. Welche das sind, können Sie hier nachlesen.
Außerdem gibt es Entlastungspakete der jeweiligen Bundesländer. Hier kommt es darauf an, wo Sie laut Zentralem Melderegister (ZMR) Ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben.
Energieförderungen bei Hauptwohnsitz in Niederösterreich
In Niederösterreich gibt es den blau-gelben Strompreisrabatt. Dieser ist abhängig von der Haushaltsgröße und bringt 170 Euro bis 457 Euro pro Haushalt. Anspruch darauf haben alle, die mit 1. Juli 2022 ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet hatten. Niederösterreicher*innen können den Rabatt ab September 2022 online oder beim Gemeindeamt beantragen.
Wo der Online-Antrag möglich ist, kommt auf den Energielieferanten an:
Kund*innen von EVN können den Antrag bis 31. März 2023 direkt über die Website der EVN stellen, und zwar hier. Alternativ können Sie den Rabatt auch persönlich in einem Service Center beantragen.
Kund*innen von Verbund können ihren Antrag von 26. September 2022 bis 31. März 2023 direkt bei Verbund oder hier online stellen.
Kund*innen von Wien Energie können sich für den blau-gelben Strompreisrabatt ab 26. September 2022 direkt beim Energielieferanten oder hier online vormerken lassen.
Alle anderen können den NÖ-Strompreisrabatt bis 30. September 2023 hier über die Website des Landes Niederösterreich beantragen. Für nähere Fragen wenden Sie sich an die NÖ-Landesregierung.
Wichtig: Ohne Antrag bekommen Sie den Rabatt nicht! Wann Sie Ihren Antrag stellen hat aber keine Auswirkung auf die Höhe der Förderung.
Für einkommensschwache Haushalte gibt es noch weitere Maßnahmen:
Informieren Sie sich außerdem über mögliche Unterstützungen bei Sozialeinrichtungen wie der Caritas oder der Beratungsstelle Fair der Volkshilfe Wien. Eine Übersicht zu Sozialberatungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Am 25. November ist Black Friday ausgerufen – der jährliche Höhepunkt für Schnäppchenjäger. Hohe Rabatte und verlockende Angebote versprechen eine Menge Ersparnis, doch oft trügt der Schein. Auch Kriminelle nutzen den Hype gezielt und stellen Fallen.
Darauf sollten Sie achten
Am sichersten ist Kauf auf Rechnung. Von Vorkasse ist abzuraten.
Beim Bezahlen mit Kreditkarte achten Sie auf eine verschlüsselte Verbindung.
Haben Sie ein Schnäppchen ergattert, sind aber nach Erhalt mit der Ware unzufrieden, können Sie binnen 14 Tagen ab Erhalt vom Vertrag zurücktreten. Aber Achtung: Das gesetzlich verankerte Rücktrittsrecht gilt nicht bei jedem Kauf und nur bei Onlineshops innerhalb der EU.
Werfen Sie einen Blick ins Impressum: Dort sehen Sie, wo der Händler seinen Sitz hat.
Auf saferinternet.at finden Sie aktuelle Fallen und Fakeshops. Am besten gleich die neue Watchlist-App auf dem Handy installieren!
E-Commerce Gütezeichen helfen, einen seriösen Webshop zu finden
Prüfen Sie vorhandene Gütezeichen des Webshops immer mit einem Klick auf das Gütezeichensymbol. Öffnet sich keine Bestätigung des Zertifikats, ist es gefälscht.
Preise vergleichen Machen Sie sich im Voraus Gedanken, welche Produkte Sie tatsächlich kaufen möchten. Preise können zielgerichtet verglichen werden, um wirkliche Schnäppchen zu ergattern.
Keinesfalls sollte man sich von vermeintlich nur kurzfristig verfügbaren Superpreisen zum übereilten Kauf verleiten lassen.
Was man unbedingt im Hinterkopf behalten sollte: Die großzügigen Rabatte gehen oft nicht vom Marktpreis aus, sondern vom unverbindlichen Herstellerrichtpreis (UVP). Hierbei ergeben sich oft erhebliche Preisunterschiede, weil der UVP zumeist deutlich über jenen Preisen liegt, die dann tatsächlich im Handel dafür bezahlt werden.
Preissuchmaschinen wie beispielsweise geizhals.at oder idealo.at sind hier nützliche Hilfsmittel, um Rabattangebote zu vergleichen.
TIPP: Wenn Sie online auf der Suche nach Angeboten sind, rufen Sie den Webshop wenn möglich mit verschiedenen Geräten auf. Denn auch der Verlauf in Suchmaschinen oder in Webbrowsern spielt eine Rolle beim Preis.
Achtung, Fakeshops Vorsicht bei günstigen Markenprodukten Die Schnäppchenjagd wird verstärkt auch von Kriminellen genutzt. Über Fakeshops werden Waren zu günstigen Preisen bestellt und per Vorauskasse bezahlt – aber die bestellten Produkte werden nie geliefert. Möchte man den Verkäufer kontaktieren, sind die Seiten oft nicht mehr auffindbar.
Bei Markenprodukten zu auffällig günstigen Preisen ist Vorsicht geboten.
Sichere Zahlungsform verwenden Lassen Sie sich nicht durch ein vermeintliches Schnäppchen zu unsicheren Zahlungsformen wie Vorauskasse verleiten. Nutzen Sie unbedingt sichere Bezahlformen!
Wenn Sie mit Kreditkarte zahlen, achten Sie auf eine verschlüsselte Verbindung.
Bei Zahlung mit Paypal lesen Sie vorher die Käuferschutzrichtlinie. So sind beispielsweise Autos und Mopeds oder Gutscheine vom Käuferschutz ausgenommen.
Rücktrittsrecht nutzen 14 Tage Zeit Haben Sie ihre Ware im Internet gekauft, können Sie innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware vom Vertrag zurücktreten.
Wichtig: Das gesetzlich verankerte Rücktrittsrecht gilt nur bei Onlineshops innerhalb der EU.
Vorsicht:Nicht alles kann zurückgeschickt werden! Ausgenommen sind z.B. Konzertkarten, Hotel- und Flugbuchungen, entsiegelte Datenträger oder speziell auf Ihren Wunsch angefertigte Ware.
Die von der AK unterstützte Initiative watchlist-internet.at informiert auch mit einer eigenen App für Smartphones über aktuellen Internetbetrug und listet bereits hunderte Problemshops auf.
KONTAKT Konsumentenschutz Mo – Fr: 8 – 13 Uhr T: +43 5 7171 23000 E-Mail
Packungsgröße und Preis eines Produktes bleiben gleich, der Füllinhalt wird aber weniger! Diese Art der Mogelpackung wird „Shrinkflation“ genannt.
Bei diesem „Trick“ ändert sich der Grundpreis, nicht aber der Produktpreis. Der Grundpreis sagt aus, wie teuer ein Lebensmittel, bezogen auf eine bestimmte Menge oder ein bestimmtes Volumen ist (häufig € pro kg oder Liter). Dieser muss zwar am Regal angegeben werden, findet jedoch oft wenig Beachtung, da er eher klein gehalten wird. Solange die Verpackungsgröße gleichbleibt und nur der Inhalt schwindet, werfen Konsumentinnen und Konsumenten nur selten einen Blick auf den Grundpreis bzw. wissen oft gar nicht wie der Grundpreis vor kurzem noch war.
DERZEIT PROMINENTESTES BEISPIEL:
Haribo. Die Goldbärenpackung beinhaltet künftig nur mehr 175g (statt bisher 200g), der Preis bleibt aber gleich. In der Tüte befinden sich dann 11 Bären weniger als zuvor.
Mit der „Shrinkflation“ wollen die Hersteller verhindern, dass Kunden zu günstigeren Alternativen greifen, da die versteckte Preiserhöhung nicht auffällt. Wer immer zu seinem Stammprodukt greift, bekommt weniger für sein Geld und die produzierende Firma muss mit keinen Einbußen bei den Gewinnen rechnen.
Dieses Phänomen spielt sich nicht nur in der Lebensmittelbranche ab, sondern auch Drogerieprodukte sind von der „Shrinkflation“ betroffen. Auch auf spezielle „Sondereditionen“ sollte besonders geachtet werden, da diese häufig von der Shrinkflations-Falle betroffen sind.
So tappen Sie nicht in die Shrinkflation-Falle:
Einkauf im Voraus planen und sich über bereits bekannte Mogelpackungen informieren – z.B. auf konsument.at
Auf neue Verpackungs-Designs achten – neue Designs gehen oft mit „Shrikflation“ einher
„Sondereditionen“ mit dem regulären Produkt vergleichen
AK-Bankenrechner ist offizielle österreichische Konto-Vergleichsseite
Der Bankenrechner bringt Vergleichbarkeit Mit ein paar Klicks werden einige wenige Kriterien ausgewählt: Sie bekommen die Suchergebnisse übersichtlich angezeigt, die nach den jährlichen Kontokosten gereiht sind. Die Anzeige der jährlichen Kontokosten ist gleichzeitig der zentrale Pluspunkt des AK-Bankenrechners, denn in den Informationen der Banken sind nur die fixen Kontogebühren und Preise für einzelne Transaktionen aufgelistet. Man weiß anhand der üblichen Bankinformationen daher nicht wirklich, welche Spesenhöhe – abhängig von der eigenen Kontonutzung – letztlich anfallen wird.
Inkludiert: Was kostet eine Kreditkarte Sie können im AK-Bankenrechner gleichzeitig mit dem Konto auch den Preis einer Kreditkarte (mit und ohne Versicherungsschutz) abfragen. Kreditkarten sind in manchen Kontomodellen im Basispreis bereits inkludiert, bei anderen Konten ist ein Aufpreis zu zahlen.
Kontoarten vergleichen
Bei den Kontoarten können Sie neben Gehaltskonto, Privatgirokonto, Jugendkonto, Studentenkonto und Pensionskonto auch ein sogenanntes Basiskonto auswählen.
Neben den vier Standard-Nutzermodellen können Sie ein eigenes Nutzerprofil erstellen. Damit kann man die jährlichen Kontokosten auf Wunsch ganz individuell berechnen. Man muss dazu nur wissen, wie viele Transaktionen bei den einzelnen Bankdiensten in der Vergangenheit angefallen sind.
Es gibt pro Kontomodell einer Bank nun eine neue gesetzliche Entgeltinformation. Diese Infos können Sie direkt über den Bankenrechner abrufen und erhalten so detaillierte Angaben zu Kontospesen und diversen Pauschalpaketen, die ein bestimmtes Konto anbietet.
Neu sind zusätzliche Informationen zum Serviceniveau der einzelnen Banken. Dabei geht es vor allem um Bankfilialen mit einem betreuten Schalterbereich und Öffnungszeiten, sowie Selbstbedienungsfoyers und welche Fernkommunikation ein Kreditinstitut anbietet.
Schon derzeit wird das Pflegegeld jährlich an die Inflationsrate angepasst, künftig wird das auch für viele weitere Sozial- und Familienleistungen gelten.
Ab 01. Jänner werden Sozial- und Familienleistungen erstmalig entsprechend der jährlichen Valorisierungsautomatik angepasst.
Davon profitieren Bezieherinnen und Bezieher von
Kranken-, Reha und Wiedereingliederungsgeld
Umschulungsgeld
Studienbeihilfe
Schülerbeihilfe
Kinderbetreuungsgeld
Familienzeitbonus
Familienbeihilfe
Schulstartgeld (wird künftig im August statt im September ausgezahlt)
Die Bundesregierung hat einen Online-Rechner eingerichtet, über den du deine individuelle Entlastung berechnen kannst. Der Rechner bildet einige wichtige Steuerentlastungsmaßnahmen ab und sagt dir, wie viel dir künftig mehr im Börserl bleibt.
Die Bundesregierung hat einen Online-Rechner eingerichtet, über den du deine individuelle Entlastung berechnen kannst. Der Rechner bildet einige wichtige Steuerentlastungsmaßnahmen ab und sagt dir, wie viel dir künftig mehr im Börserl bleibt.
So funktioniert’s In einem Textfeld trägst du dein Einkommen ein. Anschließend ergänzt du in einigen Zusatzfeldern individuelle Daten – gefragt wird etwa nach Bundesland, Kindern oder Beitragsgruppe. Fertig ausgefüllt, spuckt der Rechner zunächst deine Gesamtentlastung für das Jahr 2022 aus. In weiteren Feldern wird diese aufgegliedert und du siehst, wie viel davon etwa auf die Steuersenkung oder den Klimabonus zurückzuführen ist.
Ein Beispiel: Bei einem Monatseinkommen von 2.000k- Euro, eine Tätigkeit als Angestellter in Wien und zwei unter 17-jährigen Kindern ergibt die Gesamtentlastung 2.119,- Euro.
Neue Steuertarife Nachdem bereits vergangenes Jahr die erste Einkommenssteuerstufe gesenkt wurde, geschieht das heuer auch bei der zweiten und dritten Stufe. Konkret bedeutet das: Für Jahreseinkommen zwischen 18.000,- und 31.000,- Euro wurde mit Juli 2022 der Steuersatz von 35 auf 30 Prozent gesenkt – bei Einkommen zwischen 31.000,- und 60.000,- Euro sinkt der Steuersatz von 42 auf 40 Prozent.
Im kommenden Jahr wird zudem die kalte Progression abgeschafft. Bisher waren Steuerzahler ab einer Einkommensgrenze von 11.000,- Euro steuerpflichtig – im nächsten Jahr liegt diese Grenze bei 11.693,- Euro. So steigen alle Tarifstufen in den kommenden Jahren um den Inflationswert.
Familienbonus Der Familienbonus Plus wurde von 1.500,- auf 2.000,- Euro erhöht und der Kindermehrbetrag von 450,- auf 550,- Euro. Zudem wird einmalig eine Sonder-Familienbeihilfe in Höhe von 180,- Euro pro Kind ausbezahlt. Das ist eine Verdopplung der Familienbeihilfe im August, das Geld wird automatisch aufs Konto überwiesen.
Diese Website verwendet technisch notwendige Cookies und das Analyse-Plugin WP Statistics, um Besucherzugriffe anonym auszuwerten und unser Angebot zu verbessern. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Cookies helfen, Ihr Website-Erlebnis zu verbessern. Mit Klick auf "Akzeptieren" stimmen Sie der Nutzung aller Cookies zu. Mit "Einstellungen" können Sie die Auswahl einschränken.
Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern, während Sie durch die Website navigieren. Von diesen werden die Cookies, die nach Bedarf kategorisiert werden, in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der grundlegenden Funktionen der Website wesentlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, mit denen wir analysieren und verstehen können, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Browser gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies zu deaktivieren. Das Deaktivieren einiger dieser Cookies kann sich jedoch auf Ihre Browser-Erfahrung auswirken.
Notwendige Cookies sind unbedingt erforderlich, damit die Website ordnungsgemäß funktioniert. Diese Kategorie enthält nur Cookies, die grundlegende Funktionen und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.
Funktionale Cookies helfen dabei, bestimmte Funktionen auszuführen, wie z. B. das Teilen des Inhalts der Website auf Social-Media-Plattformen, das Sammeln von Feedbacks und andere Funktionen von Drittanbietern.
Performance-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren, was dazu beiträgt, den Besuchern ein besseres Benutzererlebnis zu bieten.
Analytische Cookies werden verwendet, um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies liefern Informationen zu Kennzahlen wie Besucherzahl, Absprungrate, Traffic-Quelle usw.
Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern relevante Werbung und Marketing-Kampagnen anzubieten. Diese Cookies verfolgen Besucher über Websites hinweg und sammeln Informationen, um maßgeschneiderte Werbung bereitzustellen.