Vorsicht bei der Auswahl von Notdiensten!

Ausgesperrt, Wasserrohrbruch, Abfluss verstopft. Wer sich in einer Notlage befindet, benötigt rasch Hilfe. Unseriöse Unternehmen nützen dies aus und verrechnen ihren Kunden astronomisch hohe Preise.

AK warnt
Es kann nicht oft genug wiederholt werden:
Am besten schützt man sich durch sorgfältige Auswahl seines Vertragspartners! Sucht man im Internet nach einem Notdienst, werden als oberste Treffer bezahlte Anzeigen gelistet. Das bedeutet: Die Webseiten dieser Unternehmen stehen nicht an erster Stelle, weil sie besonders gut bewertet oder häufig aufgerufen werden, sondern weil sie die Suchmaschine dafür bezahlen. Die Leistung alleine sagt sohin nichts über die Seriosität eines Unternehmens aus.

Genaues Hinsehen lohnt sich
Die Arbeiterkammer rät dazu, regional ansässige und als solche vertraute Unternehmen zu beauftragen. Aus dem Impressum einer Webseite kann man zwar entnehmen, wo ein Unternehmen seinen Sitz hat, empfehlenswert ist es jedoch zusätzlich zu prüfen, ob es bezüglich des gefundenen Unternehmens bereits Warnungen im Internet gibt. Auf der Webseite https://www.watchlist-internet.at/ kann man beispielsweise eine laufend aktualisierte Auflistung unseriöser Notdienste finden.

Wer dennoch einem unseriösen Unternehmen auf den Leim gegangen und mit einer überhöhten Forderung konfrontiert ist, sollte die Barzahlung vor Ort unbedingt verweigern und auf Übermittlung einer Rechnung bestehen. Notfalls kann auch die Polizei gerufen werden!

Bei Fragen steht die AK Konsumentenberatung mit Rat und Tat unter der Telefonnummer 05 7171 23000 zur Seite.

Danke an Sandra Kern

Die NÖAAB-FCG AK Fraktion bedankte sich bei unserer langjährigen Wegbegleiterin und Mitstreiterin, NÖAAB Landesgeschäftsführerin und jetzigen AMS Landesgeschäftsführer-Stellvertreterin Sandra Kern für ihren unermüdlichen Einsatz und die Unterstützung.

Im Beisein von FCG-Vorsitzendem Alfred Schöls und NÖAAB Landesgeschäftsführer Simon Schmidt wünschten ihr der Fraktionsvorsitzende der NÖAAB FCG AK Fraktion KR Harald Sterle und der Vizepräsident der AK Niederösterreich KR Josef Hager alles Gute und weiterhin viel Erfolg in ihrer verantwortungsvollen Aufgabe als Landesgeschäftsführer-Stellvertreterin im AMS Niederösterreich.

Simon Schmidt, Harald Sterle, Sandra Kern, Josef Hager, Alfred Schöls

Virtuelle Messe: Zukunft | Arbeit | Leben 2022

In den drei „Lebensinseln“ Berufswelt, Bildungswelt und Lifestyle bekommen Jugendliche und ihre Eltern Informationen und Hilfe beim Start ins Berufsleben und bei der Wahl der richtigen Ausbildung.

Zusätzlich bieten AK Expert*innen kostenlose Bewerbungstrainings an. Die Anmeldung dazu ist bis 21. Jänner möglich!

Die „Virtuelle Messe“ Zukunft | Arbeit | Leben bietet 13- bis 15-Jährigen Hilfe beim Start ins Berufsleben und bei der Wahl der richtigen Ausbildung. Besucher*innen erhalten von AK Niederösterreich-Expert*innen und bei den Infoständen von Landesberufsschulen, Schulen und Betrieben einen Überblick über die Berufswelt und Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Pflichtschule. Die Messe bietet einen gelungenen Mix aus Information und Spaß für Jugendliche. Am Samstag, 22. Jänner 2022, findet der Öffentlichkeitstag statt, den die Jugendlichen gemeinsam mit ihren Eltern virtuell besuchen können. Bewerbungstrainings werden ebenfalls via Zoom von unseren Expert*innen angeboten.

Insel 1: Berufswelt

Bei dieser Insel werden den Besucher*innen verschiedene Berufssparten nähergebracht und Einblicke in die praktische Arbeitswelt ermöglicht. Die unterschiedlichen Berufsbilder können mit Expert*innen aus den niederösterreichischen Unternehmen sowie den Gewerkschaften näher besprochen werden.

Insel 2: Bildungswelt

Hier erhalten die Schüler*innen Informationen über Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Pflichtschule bzw. nach der 4. Hauptschulklasse.

Insel 3: Lifestyle

Das Thema Freizeit stellt einen essentiellen Lebensbereich für Jugendliche dar. Unter dem Motto „Arbeit ist nicht alles“ möchten wir die Besucher*innen dazu animieren, ihre Freizeit angenehm und ohne böse Folgen zu gestalten. Auf unserem AK Young und ÖGJ Niederösterreich Stand finden die Schüler*innen auch wertvolle Information zu Bewerbungstrainings.

Wann: 22. Jänner 2022 – 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr Wo: Virtuell Veranstalter: AK Niederösterreich / AK Young HIER GEHT´S ZUR ONLINE-MESSE: ZUKUNFT ARBEIT LEBEN (standout.eu)  

Online Bewerbungstrainings

Die Expert*innen der AK Niederösterreich bieten kostenlose Bewerbungstrainings zu den Themen Bewerbungsunterlagen, Bewerbung online und Bewerbungsgespräch via Zoom an. Bitte um rechtzeitige Anmeldung bis 21. Jänner 2022, der Zoom-Link wird per E-Mail versendet.

Bewerbungsunterlagen – Tipps der AK Niederösterreich (60 min.)

Uhrzeit: 22. Jänner 2022, 09:00-10:00 Uhr, via Zoom

Inhalte: Was muss alles in die Bewerbungsunterlagen, Aufbau und Formulierungen, Tipps und Tricks, was schreibe ich über mich (Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, etc.)

Bewerbung online – Tipps der AK Niederösterreich (60 min.)

Uhrzeit: 22. Jänner 2022, 11:00-12:00, via Zoom

Inhalte: Stellensuche online, Recherche zu Firma/ Berufsbild, Online-Formulare, Kontakt per Mail

Bewerbungsgespräch – Tipps der AK Niederösterreich (60 min.)

Uhrzeit: 22. Jänner 2022, 13:00-14:00, via Zoom

Inhalte: Die wichtigsten Fragen im Bewerbungsgespräch, Vorbereitung, Online-Bewerbungsgespräch

HIER GEHT´S ZUR ANMELDUNG:  Anmeldung (aknoe.at)

Gutscheine: Das sollten Sie wissen!

Gutscheine gelten als beliebtes Geschenk. Die KonsumentInnen können auf diese Art selbst entscheiden, was sie einkaufen wollen oder wann sie z.B. einen Hotelaufenthalt genießen wollen. Viele Kunden sind allerdings immer wieder verunsichert, wenn es um die Laufzeit oder das (verspätete) Einlösen der Gutscheine geht.

Wie lange sind Gutscheine gültig?

  • Unbefristete Gutscheine: Ist auf dem Gutschein kein Datum angegeben, dann gilt er 30 Jahre lang!
  • Befristete Gutscheine: Gutscheine sind häufig nur bis zu einem bestimmten Ablaufdatum gültig. Eine zeitliche Befristung ist zwar grundsätzlich zulässig, doch können zu kurze Befristungen im Einzelfall gröblich benachteiligend für den Kunden und sachlich nicht gerechtfertigt sein. Dies ist rechtlich nicht zulässig.

Der Gutschein ist abgelaufen – was kann ich tun?

Ist die Befristung des Gutscheins rechtmäßig, sollte nach Ende der Gültigkeitsdauer trotzdem noch auf dem Kulanzwege versucht werden, mit dem Unternehmen eine Einigung zu erzielen. In den meisten Fällen zeigen Unternehmen Verständnis und Sie können Ihren Gutschein noch einlösen.

Was ist, wenn das Geschäft in Konkurs geht?

Es besteht die Möglichkeit, den Wert des Gutscheins als Forderung im Konkursverfahren anzumelden. Bei kleineren Gutscheinbeträgen zahlt sich das in der Regel nicht aus. Wenn überhaupt, wird im Konkursverfahren zumeist nur ein kleiner Teil der Forderungshöhe ausbezahlt (die Konkursquote).

Kann man vom Unternehmen auch Geld statt Ware verlangen?

Nein, denn der Gutschein gibt nur Recht auf Waren oder Dienstleistungen des Geschäftes.

Was ist, wenn das gewünschte Produkt billiger ist?

Es gibt kein Recht auf Bargeld! Die Geschäfte können dann einen weiteren Gutschein in der Höhe des Restbetrages ausstellen.

Der Gutschein weist noch einen Schillingbetrag auf?

Ist der Gutschein noch in Schilling ausgestellt und noch gültig, dann gilt der Umrechnungsbetrag in Euro.

Werbegutscheine

Für Werbegutscheine gelten diese Regelungen nicht, sie verfallen nach Ablauf der angegebenen, meist kurzen Frist.

Video-Streaming: Vorsicht bei Gratis-Angeboten!

Die Theater und Kinos sind zu, auch Restaurants bleiben wegen dem Lockdown vorerst geschlossen. Dadurch steigen viele in ihrer Freizeit auf Streaming-Angebote um. Doch Vorsicht: Vermeintlich kostenlose Plattformen können sich als Kostenfalle entpuppen.

Beim Konsumentenschutz gehen viele Beschwerden über „kostenlose“ Streaming-Seiten ein. Verschiedene Firmen aus England, hinter denen vermutlich ein dubioser Anbieter steckt, betreiben immer neue Internetseiten. Diese Seiten erwecken den Eindruck, das Streamen sei kostenlos und nach einer kurzen Registrierung sofort verfügbar.

Tatsächlich können viele das Angebot nicht nutzen. Trotz Registrierung. Sie erhalten nach einer 5-tägigen Testphase zum Beispiel eine Zahlungsaufforderung über 359,88 Euro für ein vermeintlich abgeschlossenes Jahresabonnement.

Keine Zahlungspflicht bei versteckten Kostenhinweisen

Wurden Sie bei der Anmeldung nicht über alle Kosten und die Vertragsdauer informiert, kommt kein gültiger Vertrag zustande. Erhalten Sie vor Ablauf der Testphase keine Information über eine Vertragsverlängerung, läuft der Vertrag aus – in beiden Fällen besteht keine Zahlungspflicht.

Nach der Anmeldung und nach Ablauf der Testphase müssten Sie Informationen über Ihr Rücktrittsrecht und ein Muster-Widerrufsformular erhalten. Ist das nicht der Fall, können Sie den Vertrag kostenlos widerrufen. Ganz allgemein besteht auch keine Zahlungspflicht, wenn das Streamen von Serien und Filmen, nicht funktioniert.

Nicht von Mahnungen einschüchtern lassen

Konsumenten/-innen berichten von Mahnungen, Telefonanrufen und dem Androhen von Pfändung, wenn die Rechnung nicht bezahlt wird. Man sollte sich keinesfalls einschüchtern lassen. Die Zahlungsaufforderungen sind nicht korrekt und kommen teilweise von Inkassounternehmen oder Rechtsanwaltskanzleien, die nicht existieren.

Bezahlen Sie auf keinen Fall! Wenden Sie sich am besten zur weiteren Beratung und Prüfung an den Konsumentenschutz der AK Niederösterreich.Berufsbild genau anschauen:

So erreichen Sie unsere KonsumentenschützerInnen:

Unsere FachexpertInnen sind Montag bis Freitag von jeweils 8 bis 13 Uhr unter der Hotline +43 5 7171 23000 erreichbar.

Streaming: legal oder illegal

Seriöse Anbieter sind verpflichtet, schon im Vorhinein über Vertragsdauer und Gesamtkosten zu informieren. Am Ende der Bestellung muss diese auch nochmals bestätigt werden.

Außerdem bieten seriöse Anbieter Filme in einer besseren Video- und Tonqualität.

Achtung! Ist bei einem dubiosen Streaming-Portal offensichtlich erkennbar, dass die Inhalte aus illegalen Quellen stammen, können RechteinhaberInnen von den KonsumentenInnen Schadenersatzforderungen einklagen – auch in Österreich.

AK Lernhilfe-Bonus

Sie sind AK Niederösterreich-Mitglied und haben Kinder im Pflichtschulalter?

Die letzten Semester waren Corona-bedingt schwer zu bewältigen?

Die AK Niederösterreich fördert nun Kurse, damit das Lernen leichter fällt! 

Die entsprechenden Kurse sind mit einem „AK-extra Lernhilfe-Logo“ gekennzeichnet und werden von verschiedenen Bildungseinrichtungen in Niederösterreich angeboten. 

Kurse für Pflichtschüler:innen:

Um wieder schulfit zu sein, werden Kurse gefördert, in denen Kinder das Lernen lernen sollen.

Kurse für Eltern:

Sie lernen, wie Sie Ihr/e Kind/er bestmöglich beim Lernen unterstützen können.

Förderhöhe

  • Dienstnehmer*innen:       80 %der Kurskosten bis max. 150 Euro pro Jahr
  • Arbeitssuchende:             80% der Kurskosten bis max. 220 Euro pro Jahr

Wer hat Anspruch auf den AK-extra Lernhilfe-Bonus?

Alle Mitglieder der AK Niederösterreich haben einmal pro Jahr Anspruch auf Ihren AK-extra Lernhilfe-Bonus. Die Teilnahme an einem Kurs kann nur einmal gefördert werden. Das heißt, sollte z.B. ein Kind einen Kurs besuchen und beide Elternteile sind AK Niederösterreich-Mitglieder so können für diesen Kurs nur Vater oder Mutter den Bonus einlösen. Ein weiterer Kurs wäre wiederum durch den anderen Elternteil förderbar oder beide Eltern könnten beispielsweise denselben Elternkurs besuchen und beide die Förderung in Anspruch nehmen.

So stellen Sie den Antrag auf den AK-extra Lernhilfe-Bonus:

  1. Einfach den gewünschten Kurs auswählen, bezahlen und absolvieren.
  2. Nach Kursabschluss den Online-Antrag ausfüllen (Antragsfrist: 6 Monate nach Ende des Kurses). Falls Sie keinen Internetanschluss haben, hilft Ihnen eine AK-Bezirksstelle gerne bei der Antragstellung!

Der AK-extra Lernhilfe-Bonus wird nach positiver Prüfung Ihres Antrags auf Ihr Konto überwiesen.