NÖAAB-FCG AK Fraktion

informiert

Die wichtigsten Sozialversicherungswerte 2025

Geringfügigkeitsgrenze € 551,10 brutto pro Monat
Monatliche Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung: € 6.450,00 brutto bzw. € 215,00 täglich.

Pensionen

Pensionserhöhung

  • bei einer Gesamtpension bis € 6.060,00 monatlich: Erhöhung um 4,6 Prozent
  • bei einer Gesamtpension über € 6.060,00 monatlich: Erhöhung um € 278,76
  • die Aliquotierung bleibt weiterhin ausgesetzt, sodass alle, die 2024 in den Ruhestand gegangen sind, das volle Plus erhalten.

Richtsätze für die Ausgleichszulage für Mindestpensionen

(auch für Witwen/Witwer) € 1.273,99 mtl.

Im gemeinsamen Haushalt lebend mit:

Ehepartnerin/Ehepartner oder eingetragener Partnerin/Partner 2.009,85

Erhöhung pro Kind, dessen Nettoeinkommen € 468,58 nicht übersteigt

(nicht bei Witwer-/Witwenpension) um mtl. € 196,57

Waisenpensionen bis 24. Lebensjahr

  • für Halbwaisen € 468,58
  • für Vollwaisen  € 703,58

Waisenpensionen ab 24. Lebensjahr

  • für Halbwaisen €   832,68
  • für Vollwaisen € 1.273,99

Einkauf von Schul- und Studienzeiten

€ 1.470,60 pro Monat

Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung

bei geringfügiger Beschäftigung (§ 19a ASVG)

  • Monatsbeitrag € 77,81

Rezeptgebühr & Service-Entgelt für die e-card

€ 7,55                   &     € 14,65 pro Kalenderjahr

Selbstversicherung in der Krankenversicherung

  • grundsätzlicher Monatsbeitrag € 526,79
  • der Betrag kann auf Antrag herabgesetzt werden auf € 73,48

Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung

pro Monat € 77,81

Pflegegeldstufen

Das Pflegegeld beträgt pro Monat

bei Stufe 1: € 200,80     bei Stufe 5: € 1.175,20

bei Stufe 2: € 370,30     bei Stufe 6: € 1.641,10

bei Stufe 3: € 577,00     bei Stufe 7: € 2.156,60

bei Stufe 4: € 865,10

Vollversammlung der AK Niederösterreich

Vollversammlung der AK Niederösterreich Bei der am 05. Mai 2023 stattfindenden Vollversammlung wurden seitens unserer Fraktion folgende Arbeitnehmer*innenthemen eingereicht: Anpassung der Normalarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz Vordienstanrechnung für Leiharbeiter...

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Erfolgreich bewerben

Eine gute Bewerbung kann entscheiden, ob Sie in die engere Wahl für eine Stelle kommen.Beachten Sie folgende 3 Schritte: Individuelle ReflexionWo liegen meine Qualifikationen und Kenntnisse?Was interessiert mich? AngebotsplanungWas will ich am Arbeitsmarkt...

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Arbeitszeit aufzeichnen mit dem AK Zeitspeicher

Arbeitszeitaufzeichnungen sind die Grundlage für die Kontrolle der Auszahlungen der Mehr- und Überstunden. Haben Sie den Verdacht, dass die Aufzeichnungen Ihres Chefs nicht stimmen, hat es nur dann einen Sinn, ihn damit zu konfrontieren, wenn Sie die geleisteten...

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10 Tipps für Ferialjobber*innen

Ein Ferienjob ist ein richtiges Arbeitsverhältnis mit den gleichen arbeitsrechtlichen Spielregeln wie für alle Beschäftigten. Nachfolgend 10 Tipps, damit der Ferienjob kein Flop wird.  Tipp 1: Schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen, Dienstzettel aufbewahrenEin...

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Digitale AK Bibliothek

Die AK Bibliothek digital ist ein gemeinsames Angebot der Ar­beit­er­kam­mern aller 9 Bundesländer. Sie bietet ein breites Angebot an Literatur im E-Book-Format, zudem eine umfassende Auswahl an E-Zeitschriften und E-Audiobooks. Sie erhalten damit ein jederzeit...

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Vertragskündigung bei EVN Kund*innen

Kundinnen und Kunden mit folgenden EVN-Tarifen erhalten in den nächsten Tagen und Wochen einen eingeschrieben Brief (eingeschrieben bedeutet:  sie müssen diesen Brief persönlich abholen):  Optima Gas Optima Biogas Optima Strom Optima Natur Optima Eco Optima...

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Teilzeitarbeit

In Teilzeit wird häufig dann gearbeitet, wenn Betreuungsaufgaben - sei es für Kinder oder für Erkrankte - zu übernehmen sind. „Teilzeitarbeit“ heißt: Sie haben eine kürzere Arbeitszeit vereinbart, als im Gesetz (40 Stunden/ Woche) oder im Kollektivvertrag (z.B. 38,5...

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Entlastungen in schwierigen Zeiten

Abschaffung der Kalten ProgressionDie schleichende Steuererhöhung wurde mit 1. Jänner 2023 abgeschafft. Konkret bedeutet das: mehr Lohn, aber nicht mehr Steuern. Bisher waren Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ab einer Einkommensgrenze von 11.000 Euro steuerpflichtig...

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Fraktionsvorsitzender KR Josef Hager

NÖAAB-FCG AK Fraktionsbüro in St. Pölten

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